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BAYERN/4353: Klage der Grünen gegen geplantes Gesetz zu Volksbefragungen "Effekthascherei" (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 21. November 2014

SPD-Rechtsexperte Schindler hält Klage der Grünen gegen geplantes Gesetz zu Volksbefragungen für "Effekthascherei"

Fundamentalkritik der Grünen an Volksbefragungen ist unverständlich - SPD will vor eigener Klage Gesetzgebungsverfahren im Landtag abwarten



Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, hält die heutige Anrufung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Zusammenhang mit den geplanten Volksbefragungen für "übereilt und Effekthascherei". Schließlich stehe der Gesetzgebungsprozess noch am Anfang und die Verabschiedung im Landtag komme erst im kommenden Jahr auf die Tagesordnung.

Schindler betont: "Die Fundamentalkritik der Grünen an Volksbefragungen ist für mich unverständlich. Die Grünen wollen offensichtlich nicht, dass das Volk mehr Mitwirkungsmöglichkeiten erhält. Sie scheinen Angst zu haben, Volksbefragungen, die von der Staatsregierung initiiert werden, zu verlieren. Die SPD hat hingegen keine Angst vor dem Volk, sondern möchte den Wählerinnen und Wählern mit der Einführung von Volksbefragungen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten geben."

Die SPD teile die Kritik der Grünen, dass mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung die Rechte der Opposition im Landtag verletzt werden. Genau deshalb habe die SPD-Fraktion - im Gegensatz zu den Grünen - auch einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, wonach auch die Minderheit des Landtags und nicht nur die Staatsregierung und die CSU-Mehrheit die Möglichkeit erhalten sollen, Volksbefragungen zu beschließen.

Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags haben die meisten Verfassungsexperten die generelle Zulässigkeit von Volksbefragungen ohne Änderung der Bayerischen Verfassung bejaht, erinnert Schindler: "Dennoch wünscht die SPD den Grünen viel Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof. Wir selbst werden zunächst den Gesetzgebungsprozess zu Ende führen und dann, wie bereits angekündigt, selbst den Verfassungsgerichtshof anrufen."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2014