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BAYERN/4478: Biogasanlagen dürfen Gewässer nicht verschmutzen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 29. Juni 2015

SPD-Umweltexperte Scheuenstuhl: Biogasanlagen dürfen Gewässer nicht verschmutzen

Aktueller Fall in Niederbayern: Fluss durch Gülle verseucht - Wirksame Schutzmaßnahmen und staatliche Kontrollen nötig


Immer wieder gibt es ganz erhebliche Gewässerverschmutzungen durch Biogasanlagen. In den Jahren 2004 bis 2013 kam es zu 657 solchen Zwischenfällen. Beinahe 90 Prozent dieser Verschmutzungen hätten sich jedoch durch bessere Planung und Bau sowie sorgsameren Betrieb vermeiden lassen, mahnt der umweltpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Harry Scheuenstuhl. Hauptgründe der Umweltverschmutzungen waren bauliche, betriebliche sowie technische Mängel, wie die Staatsregierung auf eine Anfrage (PDF, 63 kB) Scheuenstuhls einräumen musste.

Bei einem Unfall in der vergangenen Woche sind im Landkreis Rottal-Inn beispielsweise mehrere Hundert Kubikmeter Gülle aus einer Biogasanlage in einen benachbarten Fluss gelangt. "In der Folge eines solchen Unfalls verenden tausende Fische, der Lebensraum unzähliger Arten wird dabei auf Jahre hinweg zerstört. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind katastrophal", kritisiert Scheuenstuhl. Weitere Gewässerverschmutzungen durch Biogasanlagen müssen schnellstmöglich verhindert werden. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion einen Antrag (PDF, 207 kB) eingereicht, welcher die sofortige Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen fordert.

Scheuenstuhl betont: "Wir fordern von der Staatsregierung umgehende Aufklärung über alle bisherigen Missstände. Es müssen endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Der Vorfall in Rottal-Inn zeigt einmal mehr, dass freiwillige Selbstkontrollen nicht zielführend sind. Die Staatsregierung stiehlt sich hier erneut aus der Verantwortung. Die Verschmutzung unserer heimischen Gewässer läuft einfach im Stillen weiter und das mit unabsehbaren Folgen für uns und die Natur."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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