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BAYERN/4490: Verfassungsklage der SPD-Fraktion gegen Volksbefragungsgesetz der CSU-Staatsregierung (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 13. Juli 2015

Verfassungsklage der SPD-Fraktion gegen Volksbefragungsgesetz der CSU-Staatsregierung

Fraktionschef Rinderspacher warnt vor "Horst 'Bonaparte' Seehofer" - Minderheitenrechte im Parlament werden missachtet


Die SPD-Landtagsfraktion hält das Volksbefragungsgesetz der CSU-Staatsregierung für verfassungswidrig und zieht deshalb vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Fraktionschef Markus Rinderspacher sieht durch das seit März geltende Gesetz die Rechte der Landtagsminderheit verletzt: "Dieses Gesetz ist ein Kampfinstrument des Ministerpräsidenten gegen die Opposition. Herr Seehofer will sich einen Publikumsjoker schaffen, indem er das Volk nur dann befragt, wenn es ihm in den Kram passt. Er hat sich selbst ein Vetorecht geschaffen und ist damit auf dem Weg zu einer Präsidialdemokratie. Wir stellen dieser Arroganz der Macht von Horst 'Bonaparte' Seehofer die Kraft der Bayerischen Verfassung entgegen."

Rinderspacher verwies darauf, dass die CSU zunehmend mit verfassungswidrigen Vorschlägen Politik mache. Zweimal sei die SPD hier bereits vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich gewesen: bei einer CSU-nahen Umfrage, bezahlt aus Steuergeldern und bei der Weigerung des Kabinetts, in der Verwandtenaffäre Summen zu nennen. "Die CSU befindet sich im Dauerkonflikt mit dem Verfassungsrecht. Da ist das Betreuungsgeld, das wohl unzulässig ist, da ist die unselige Maut, die Abstandsregel für Windkraft, gegen die wir ebenfalls klagen, und nicht zuletzt die jüngste Forderung von Finanzminister Söder, Flüchtlingen das grundgesetzliche garantierte Taschengeld zu streichen."

Der Verfassungsjurist und Anwalt der SPD-Fraktion, Dr. Michael Bihler, begründet die Klage mit einer Verschiebung des Machtgefüges durch das Volksbefragungsgesetz. "Die Rechte der parlamentarischen Opposition werden mit keinem Wort erwähnt. Der alternative Gesetzentwurf der SPD hatte vorgesehen, dass eine Volksbefragung bereits mit einem Fünftel der Stimmen des Landtags beschlossen werden könnte."

Bihler argumentiert, dass nur der Ministerpräsident von der Möglichkeit Gebrauch machen könne, sich direkt und in Frageform ans Volk zu wenden. Der Regierungschef könne sogar, wenn er das für opportun hält, sein politisches Schicksal mit dem Ausgang der Volksbefragung verknüpfen. "Der Ministerpräsident kann die Volksbefragung zum Plebiszit über die eigene Person ausgestalten. Damit erweist sich die Einführung der Volksbefragung als ein Schritt in Richtung einer Präsidialdemokratie", warnt der Verfassungsrechtler.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2015

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