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BAYERN/4684: Entwurf für psychosoziales Notfallversorgungsgesetz eingebracht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 26. Oktober 2016

SPD bringt Entwurf für ein psychosoziales Notfallversorgungsgesetz ein

SPD-Fraktionsvize Pfaffmann: Gesetzliche Grundlage erforderlich - Krisenintervention ist nicht überall in Bayern vorhanden


Die SPD-Landtagsfraktion will die psychosoziale Betreuung von körperlich unversehrten Betroffenen oder Zeugen nach schweren Unfällen, Unwettern und Katastrophen verbessern und hat heute (26. Oktober) den Gesetzentwurf (PDF, 486 kB) für ein Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz ins Plenum eingebracht.

SPD-Fraktionsvize Hans-Ulrich Pfaffmann erinnerte an das Zugunglück in Bad Aibling, wo sich gezeigt habe, wie wichtig eine hoch qualifizierte Rettungskette aus Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und der psychosozialen Notfallhilfe ist. "Die psychosoziale Nothilfe hat sich etabliert und ist aus der Rettungskette nicht mehr wegzudenken. Es ist daher an der Zeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen", erklärte Pfaffmann, der auch Landesvorsitzender des Arbeiter Samariter Bundes (ASB) ist.

Die Krisenintervention nach Unfällen oder plötzlichem Tod wird derzeit von den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden getragen und überwiegend von Ehrenamtlichen ausgeführt. Sie ist in Bayern nicht in allen Regionen gleichermaßen vorhanden. Pfaffmann will die Krisenintervention als öffentliche Aufgabe etablieren, mit einem Landesbeauftragten, bezahlten 24-Stunden-Einsatzleitern und einer Evaluation der Arbeit. Aufgabenträger sollen die Behörden von Freistaat, Landkreisen und kreisfreien Städten sein. Mit der gesetzlichen Grundlage sollen die Finanzierung, Qualität und Weiterbildung der psychosozialen Nothilfe verbessert werden.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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