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BAYERN/4751: Zweckentfremdung von Wohnraum - Gesetzentwurf der CSU geht nicht weit genug (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 14. März 2017

Zweckentfremdung von Wohnraum: Gesetzentwurf der CSU geht nicht weit genug

Wohnungspolitischer Sprecher Lotte: Vorgesehene Maßnahmen werden das Problem nicht lösen - SPD will Treuhänder und leichtere Räumung von Wohnungen


Der Entwurf der Staatsregierung für ein neues Zweckentfremdungsgesetz, der heute (14. März) in erster Lesung im Bayerischen Landtag auf der Tagesordnung steht, geht dem wohnungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Lotte, nicht weit genug. "Wir freuen uns, dass auch die CSU gegen den Missbrauch von Wohnraum durch touristische Vermietung vorgehen will. Die vorgesehen Maßnahmen werden aber unserer Meinung nach nicht ausreichen, um das Problem umfassend zu lösen", erklärt Lotte.

Der SPD-Gesetzentwurf sieht - anders als der von der CSU - als letztes Mittel auch die Einsetzung eines Treuhänders vor. Mit seiner Hilfe kann die Bereitstellung von Wohnraum für Wohnzwecke besser durchgesetzt werden. Der Treuhänder übernimmt anstelle des Eigentümers die Verwaltung der Immobilie und sämtliche notwendigen Rechtshandlungen. Danach erhält der Eigentümer seine Immobilie wieder zurück.

Die SPD hatte in ihrem Gesetzentwurf weiter eine Auskunftspflicht von Wohnungsverwaltern, -vermittlern und Internetplattformen wie Airbnb gegenüber den Behörden gefordert. Außerdem soll bereits das Anbieten und Bewerben von Wohnraum mit dem Ziel der Zweckentfremdung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Weiter sollen die Kommunen eine rechtliche Handhabe zur Räumung von zweckentfremdetem Wohnraum bekommen, um die Bekämpfung der Zweckentfremdung zu erleichtern.

Besonders die Vermietung von Wohnungen zu Höchstpreisen an sogenannte Medizintouristen in München hat in den vergangenen Jahren Schlagzeilen gemacht. Allein in der Landeshauptstadt werden über Internetportale wie Airbnb über 4000 Wohnungen angeboten. Die derzeit vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen reichen nicht aus, um dies zu unterbinden. Das bayerische Zweckentfremdungsgesetz wurde 2007 erlassen und läuft in diesem Jahr aus. Die SPD strebt eine Novelle ohne zeitliche Befristung an.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2017

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