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BADEN-WÜRTTEMBERG/915: Landtag lehnt weitere Fluglärmbelastung in Südbaden ab (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 161/2014

Im Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur beschlossen

Interfraktioneller Antrag: Landtag lehnt weitere Fluglärmbelastung in Südbaden ab



Stuttgart. Eine weitere Fluglärmbelastung in Südbaden durch das von der Schweiz vorgesehene neue Ostanflugkonzept (6. Änderung der 220. Durchführungsverordnung) wird vom Landtag abgelehnt. Diese Klarstellung enthält ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP, den der Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Oktober 2014, einstimmig beschlossen hat. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Rudolf Köberle, mitteilte, basiert diese interfraktionelle Initiative auf einem einschlägigen Antrag der Grünen zum "Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz".


"Zum einen wird in dem Antrag die Landesregierung ersucht, auf die Bundesregierung einzuwirken, jegliche Änderung der 220. Durchführungsverordnung mit dem Land Baden-Württemberg abzustimmen", berichtete Köberle. Zum anderen werde der baden-württembergische Ministerpräsident gebeten, sich gegenüber dem Bundesverkehrsminister gegen eine von der Schweiz beantragte Änderung der 220. Durchführungsverordnung auszusprechen. Außerdem werde in dem Antrag deutlich gemacht, dass für den Landtag die Stuttgarter Erklärung aus dem Jahr 2009 maßgebend sei. Diese sehe unter anderem eine Begrenzung der Flüge über Süddeutschland auf maximal 80.000 im Jahr vor.

"Nach wie vor liegt noch kein sowohl von der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland sowie der südbadischen Bevölkerung akzeptierter Entwurf für einen Fluglärm-Staatsvertrag vor", betonte der Ausschussvorsitzende. Der Landtag habe sich einstimmig gegen den im Jahr 2012 ausgehandelten Staatsvertrag und für den Schutz Südbadens vor steigenden Flugverkehrsbelastungen durch den Flughafen Zürich ausgesprochen. Der Flughafen Zürich plane die Umsetzung neuer Konzepte von An- und Abflügen zum und vom Flughafen. "Die Umsetzung des Änderungsantrags hätte drastischere Folgen hinsichtlich der Flugverkehrsbelastung für Südbaden als der ausgehandelte Staatsvertrag", so Köberle. Im Gegensatz zum Staatsvertrag, der durch den Bundestag ratifiziert werden müsse, könne die Durchführungsverordnung ohne Anhörung von Abgeordneten umgesetzt werden. Daher sei es notwendig, dass sich der baden-württembergische Ministerpräsident in Anlehnung an einen entsprechenden Beschluss des Landtags vom 8. November 2012 gegen eine Änderung der Durchführungsverordnung einsetze.

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Quelle:
Pressemitteilungen 161/2014 vom 22.10.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2014