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BADEN-WÜRTTEMBERG/932: Sozialausschuss stimmt Entwurf zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes zu (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 42/2015

Umsetzung "Zukunftsplan Jugend":
Sozialausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes zu


Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. März 2015, dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg sowie des Kinderschutzgesetzes Baden-Württemberg" einstimmig zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. "Der Gesetzentwurf wurde einhellig begrüßt. Als besonders wichtig wurde die transparentere Finanzierung erachtet", so Mielich.


Wie Bärbl Mielich erläuterte, diene das Gesetz der Umsetzung des "Zukunftsplan Jugend". Dieser "Zukunftsplan Jugend" solle zum Beispiel die Kooperation zwischen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Schule verbessern, etwa im Bereich der Ganztagsschule. Außerdem sollen benachteiligte junge Menschen durch bedarfsgerechte Hilfen besser in die Kinder- und Jugendarbeit eingebunden werden.

Zentrale Ziele der Gesetzesänderung seien laut Bärbl Mielich deshalb die Neugestaltung des Bildungsreferenten-Programms sowie die Bündelung von zwei rechtlich nicht selbstständigen Beratungsgremien der Landesregierung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in einem neuem Gremium. Darüber hinaus sei aufgrund des Gesetzes zur Information und Kooperation im Kinderschutz (KKG) eine Änderung des Kinderschutzgesetzes Baden-Württemberg erforderlich.

Durch eine Änderung im Jugendbildungsgesetz werde jetzt die Möglichkeit geschaffen, die Anteilsfinanzierung des Bildungsreferenten-Programms auf eine Festbetragsfinanzierung umzustellen, führte Mielich aus. Außerdem entstünde mit dem Landesjugendkuratorium ein neues Gremium, das sich aus dem bisherigen Landeskuratorium für außerschulische Jugendbildung und dem Beirat für soziale Jugendhilfe zusammensetze. "Hier erhoffen wir uns durchaus neue Synergien", stellte die Ausschussvorsitzende fest.

Zur Klarstellung würden die in Paragraph 1 Absatz 5 des Kinderschutzgesetzes Baden-Württemberg geregelten Befugnisse für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an Jugendämter wegen nunmehr vorrangig geltendem Bundesrecht und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung aufgehoben. "Das ist sinnvoll und notwendig, damit wir keinen Unterschied mehr zwischen Bundes- und Landesrecht haben", hielt Bärbl Mielich fest. Zudem werde der Vorgang des Kinderschutzes gegenüber dem Elternrecht deutlich gestärkt: "Angesichts der aktuellen Diskussion zum Fall Alessio ist das ein notwendiges und wichtiges Signal."

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Quelle:
Pressemitteilungen 42/2015 vom 19.03.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2015

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