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BADEN-WÜRTTEMBERG/960: Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU BW" legt Abschlussbericht vor (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 1/2016

Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU BW" legt gemeinsamen Abschlussbericht vor


Stuttgart. Nach insgesamt 39 Sitzungen hat der Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU BW" seine Arbeit am Freitagvormittag, 15. Januar 2016, beendet. In einer sich anschließenden Pressekonferenz stellten der Vorsitzende des Gremiums, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), und die Obleute aller vier Fraktionen den rund 1.000 Seiten umfassenden Abschlussbericht vor. Nicht nur der Sachbericht, sondern auch sämtliche Bewertungen und Handlungsempfehlungen sind einheitlich ausgefallen, ein Minderheitsvotum wurde nicht abgegeben. Dies stelle eine Besonderheit in der baden-württembergischen Parlamentsgeschichte dar, sagte Drexler.

Der Untersuchungsauftrag bestand laut Drexler zum einen darin, umfassend aufzuklären, in welcher Weise die baden-württembergischen Justiz- und Sicherheitsbehörden auf Landesebene und mit den Bundesbehörden und anderen Länderbehörden im Zusammenhang mit der Aufklärung des Mordes an der Polizeibeamtin Michèle K., dem versuchten Mord an ihrem Kollegen und der NSU-Mordserie kooperiert hätten. Dabei sei auch zu untersuchen gewesen, welche Fehler und Versäumnisse es bei der Aufklärung der Straftaten in Baden-Württemberg im Rahmen der Ermittlungsarbeit und des Zusammenwirkens der Sicherheitsbehörden gegeben habe und welche Verbindungen des NSU und seiner Unterstützer nach Baden-Württemberg tatsächlich bestanden hätten.

Hierzu seien dem Ausschuss 20 Fragen aufgegeben worden, denen das Gremium insbesondere nachgehen sollte. Unter anderem seien dies Ziffer 3 "Fragen zum Polizistenmord in Heilbronn", Ziffer 5 "Fragen zu der Mitgliedschaft zweier Polizeibeamten im 'EWK KKK'" und Ziffer 6 "Fragen zu dem Todesfall Florian H.". Zudem habe der Untersuchungsausschuss Vorschläge zu unterbreiten und zu prüfen gehabt, inwiefern die in verschiedenen Gremien auf Bundes- und Landesebene dargelegten Handlungsempfehlungen für die Justiz- und Sicherheitsbehörden bereits umgesetzt worden seien, führte Wolfgang Drexler aus.

Nach Angaben des Vorsitzenden weise die Arbeit des Untersuchungsausschusses statistisch einige Rekorde auf. Das Gremium sei am 5. November 2014 auf Antrag aller vier Fraktionen eingesetzt worden. Seither habe der Ausschuss in knapp 15 Monaten 39 Sitzungen abgehalten, wobei es sich bei 33 Sitzungen um öffentliche Beweisaufnahmen unter anderem mit der Befragung von Zeugen und Sachverständigen gehandelt habe. Die nicht öffentlichen Beratungssitzungen hätten meistens am gleichen Tag stattgefunden wie die öffentlichen Teile. Darüber hinaus habe es 6 weitere rein nicht öffentliche Beratungssitzungen gegeben. Der weit überwiegende Teil der öffentlichen Sitzungen habe im Plenarsaal des Landtags stattgefunden, es seien aber auch öffentliche Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen in den Räumen der Rathäuser von Stuttgart und Heilbronn durchgeführt worden.

"Rekordverdächtig war auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ausschuss", betonte der Vorsitzende. Neben der Einheitlichkeit in den Bewertungen und Handlungsempfehlungen habe das Gremium von Anfang an die insgesamt 140 gefassten Beweisbeschlüsse einstimmig beschlossen, 2 davon mit teilweisen Enthaltungen. Gegenstimmen habe es in keinem Fall gegeben. In seinen 33 Beweisaufnahmen habe der Untersuchungsausschuss 136 Zeugen und 18 Sachverständige vernommen, wobei einige Zeugen mehrmals befragt worden seien. In seinen zwei Augenscheinnahmen habe der Untersuchungsausschuss unter anderem den Tatort des Polizistenmords in Heilbronn, die Theresienwiese und die Umgebung besucht sowie das NSU-Bekennervideo angesehen.

Der Untersuchungsgegenstand sei sehr umfassend und komplex gewesen, es habe daher eine Vielzahl von Akten beigezogen werden müssen. In vielen Fällen habe man sich mit einigen Stellen, die ebenfalls mit der Aufklärung befasst gewesen seien, abstimmen müssen. Insgesamt habe der Untersuchungsausschuss deutlich über 600 Aktenordner beigezogen. Es sei eigens für den Ausschuss ein besonders gesicherter Geheimschutzraum in den Räumen der Landtagsverwaltung eingerichtet worden, da ein Teil der Akten, ca. 80 Stehordner, als "Verschlusssache Vertraulich" oder höher eingestuft gewesen seien, legte Drexler dar.

Da im Unterschied zu anderen Untersuchungsausschüssen des Landtags auch eine Vielzahl von Akten von Bundesbehörden, Behörden anderer Länder und des Oberlandesgerichts München beizuziehen gewesen seien und diese Stellen lediglich zur Amts- bzw. Rechtshilfe verpflichtet gewesen seien, d.h. dass eine eigenständige Recherche der Akten durch diese Stellen in einem so großen Umfang nicht hätte verlangt werden können, habe der Untersuchungsausschuss erstmals auf einen sogenannten Sondersachverständigen zurückgegriffen. Prof. Dr. v. Heintschel-Heinegg habe die einschlägigen Aktenbestände der betroffenen Behörden durchsucht und die relevanten Akten aufgelistet, so dass diese gezielt angefordert werden konnten. Letztlich habe der Sondersachverständige dies auch beim Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt. Auch als Folge dessen habe der Untersuchungsausschuss nun empfohlen, das Modell eines "Ermittlungsbeauftragten", wie es etwa das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags (PUAG) kenne, in das baden-württembergische Untersuchungsausschussgesetz (UAG) aufzunehmen. Ein Novum im Land sei die Durchführung einer Hausdurchsuchung auf Antrag des Untersuchungsausschusses gewesen, berichtete der Vorsitzende.

Inhaltlich habe sich der Untersuchungsausschuss vor allem drei großen Themenkomplexen zugewandt: Dies seien zuvorderst der Polizistenmord in Heilbronn und daneben die Themen "Mitgliedschaft von Polizisten im Ku Klux Klan" und "Todesfall Florian H." gewesen. Daneben habe der Untersuchungsausschuss kleinere weitere Themen bearbeitet, wie beispielsweise den Hinweis der früheren V-Frau "Krokus", den Hinweis von Günther S., den Hauskauf von Tino B. in Hardthausen und den Todesfall Arthur C. Auch habe sich der Untersuchungsausschuss mit der Frage von Aktenvernichtungen durch die Landesbehörden nach dem Bekanntwerden des NSU, der Zuarbeit der Landesregierung an die vorgehenden Untersuchungsausschüsse des Bundestags und der Landtage in Thüringen und Sachsen und weiteren Fragen zum Umgang mit dem Thema nach dem Bekanntwerden des NSU beschäftigt.

Da im Laufe der Ausschussarbeit aufgrund unterschiedlicher Umstände erkennbar geworden sei, dass das Gremium nicht den kompletten Untersuchungsauftrag in der verbleibenden Zeit abarbeiten könne, empfehle der Untersuchungsausschuss unter der ersten Ziffer seiner Handlungsempfehlungen, dem kommenden Landtag nahezulegen, einen weiteren Untersuchungsausschuss zu dem Thema einzurichten. In diesem sollten neben den offen gebliebenen Fragen vor allem der Komplex "Verbindungen des NSU nach Baden-Württemberg" bearbeitet werden. Dieses Thema sei von dem Gremium - bis auf den Einzelaspekt "Hauskauf Tino B. in Hardthausen" - noch gar nicht begonnen worden. "Außerdem könnten sich auch aus dem andauernden Strafprozess vor dem Oberlandesgericht München sowie aus den laufenden Untersuchungsausschüssen im Bund und mehreren Ländern weitere Erkenntnisse mit Bezug zu Baden-Württemberg ergeben. Diese Erkenntnisse und offene Punkte sollten in diesem zweiten Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden", erläuterte Wolfgang Drexler.

Bezüglich des Polizistenmordes in Heilbronn habe der Untersuchungsausschuss im Ergebnis keine begründeten Zweifel an der Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos. Nicht ausgeschlossen sei aber weiterhin, dass es weitere Tatbeteiligte gegeben habe. Der Ausschuss habe jedoch keine konkreten Beweise für weitere Tatbeteiligte gefunden. Auch habe der Ausschuss keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Michèle K. und Martin A. gezielt als Anschlagsopfer ausgesucht worden seien. Weder die intensiv betriebenen Opferumfeldermittlungen noch die Überprüfung der dienstlichen Tätigkeit hätten solche Hinweise erbracht, so Drexler.

Die Entscheidung des ermittlungsführenden Staatsanwalts, die mit Hilfe von Martin A. angefertigten Phantombilder nicht zu veröffentlichen, entspreche nach Überzeugung des Ausschusses den rechtlichen Vorgaben der Strafprozessordnung. Teilweise sei es aber wünschenswert gewesen, wenn manchen Ermittlungsansätzen intensiver oder früher nachgegangen worden wäre, beispielweise bei der Auswertung des Videomaterials, der Daten aus der Ringalarmfahndung und der Funkzellenabfrage. Allerdings verkenne der Ausschuss nicht die Notwendigkeit, angesichts der Vielzahl von Spuren und Maßnahmen die Ermittlungen zu priorisieren und zunächst die vordringlichen Ermittlungsmaßnahmen bei konkreten Verdachtsmomenten durchzuführen. Die unterlassene Auswertung des E-Mail-Accounts von Kiesewetter werde als Fehler bewertet.

Zu den Personen mit Blutspuren am Körper oder an der Kleidung in unmittelbarer Tatortnähe habe der Ausschuss im Ergebnis nicht ausschließen können, dass bei einzelnen "Blutverschmierten" ein Zusammenhang mit dem Mordanschlag auf der Theresienwiese bestehen könnte. Das Gremium halte dies jedoch für eher unwahrscheinlich. Gewichtige Aspekte sprächen gegen einen Tatzusammenhang: Beispielsweise sei unklar, wie sich die Personen mit Blut benetzt haben sollen und warum sie sich auch deutlich nach der Tat noch in Tatortnähe aufgehalten haben sollen. Es sei von Seiten des Ausschusses auch darauf hinzuweisen, dass keiner der Zeugen berichtet habe, wie es zu den Blutspuren gekommen sei bzw. wie sich die Personen konkret an der Tat beteiligt haben könnten.

"Zum Thema Mitgliedschaft von Polizisten im Ku Klux Klan hat sich der Untersuchungsausschuss über das Ergebnis der disziplinarrechtlichen Aufarbeitung bei der Polizei befremdet gezeigt. Im Falle des Polizeibeamten Jörg W. hätte sich der Untersuchungsausschuss mindestens eine strengere Disziplinarmaßnahme erwartet, bei Timo H. hätte die Entfernung aus dem Dienstverhältnis geprüft werden müssen. Es wird auch kritisiert, dass in den Jahren 2002 bis 2005 von der Polizeiführung nicht einmal versucht worden ist, weitere KKK-Sympathisanten in Polizeikreisen zu ermitteln. Dem Ausschuss erschließt sich zudem nicht, weshalb das Landesamt für Verfassungsschutz ab Mitte der 90er-Jahre dem KKK in Baden-Württemberg keine größere Bedeutung zugemessen und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat, während das Bundesamt für Verfassungsschutz zum damaligen Zeitpunkt im European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK) nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt hat", führte der Ausschussvorsitzende aus.

Was den Fall Florian H. angehe, halte es der Ausschuss für ausgeschlossen, dass dieser eigenes Wissen über das Tatgeschehen in Heilbronn gehabt habe. Es seien auch keine Belege für ein Fremdverschulden oder eine Fremdeinwirkung bezüglich des Feuertodes gefunden worden. Die Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums Stuttgart bewerte der Ausschuss als grob mangelhaft, so Drexler.

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Quelle:
Pressemitteilungen 1/2016 - 15.01.2016
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2016

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