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BADEN-WÜRTTEMBERG/965: Übernahme der Mehrkosten für Unterbringung von Schülern auswärtiger Berufsschulen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 70/2016

Bekanntgabe im Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
Mehrkosten für Unterbringung von Schülern auswärtiger Berufsschulen sollen vollständig übernommen werden


Stuttgart. Für Schülerinnen und Schüler von auswärtigen Berufsschulen, die auf eine Wohnheimunterbringung angewiesen sind, will das Land künftig die hierfür entstandenen Mehrkosten bis auf einen Eigenanteil vollständig übernehmen. Dies teilte Kultusministerin Eisenmann dem Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Oktober 2016, anlässlich der Beratung eines entsprechenden Antrags der FDP/DVP-Fraktion mit, wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, berichtete.


"Um die für die Bildung von Landes-, Landesbezirks- und Bezirksfachklassen erforderliche Anzahl von 16 Auszubildenden zu erreichen, werden Schülerinnen und Schüler aus zahlenmäßig kleineren Ausbildungsgängen und somit aus einem weiteren Einzugsgebiet zusammengefasst und häufig in mehrmonatigen Blockphasen unterrichtet", erläuterte Lösch. Für viele dieser sogenannten Blockschüler werde somit eine Wohnheimunterbringung am Berufsschulort erforderlich. Der derzeitige durchschnittliche Tagessatz der Jugendwohnheime liegt derzeit bei 36 Euro. Bis auf einen bisher freiwilligen Landeszuschuss haben die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die restlichen Kosten selbst tragen müssen.

Nun ist laut Lösch vorgesehen, einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 28. Juni 2016 zu entsprechen. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet ist, berufsschulpflichtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die überregionale Fachklassen besuchen, den dadurch verursachten Mehraufwand abzüglich eines Eigenanteils für häusliche Ersparnis in vollem Umfang auszugleichen.

Brigitte Lösch begrüßte das Gerichtsurteil und auch, dass die Landesregierung im Ausschuss deutlich gemacht habe, dass eine entsprechende Entscheidung des Ministerrats in einer der nächsten Kabinettssitzungen erfolgen solle.

Die Ausschussvorsitzende führte weiter aus, dass die erforderlichen Mittel nach Angaben der Landesregierung im Entwurf für den Etat 2017 bereits eingeplant seien. Dies gelte sowohl für alle derzeit im Blockunterricht befindlichen 13.000 Berufsschülerinnen und Berufsschüler als auch für die zukünftigen. Damit wäre für die Ausschussvorsitzende gewährleistet, dass vielen jungen Menschen eine gute Ausbildung offen steht - unabhängig davon, ob sie auf eine kostenpflichtige Unterbringung angewiesen sind oder nicht - und ebenfalls die exzellente Qualität der Ausbildung in den einzelnen Standorten erhalten bleibt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 70/2016 - 20.10.2016
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2016

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