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BADEN-WÜRTTEMBERG/977: Umweltausschuss befasst sich mit der Qualität der Artenschutzgutachten bei Windenergievorhaben (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 27/2018

In der Sitzung am 1. März 2018:

Umweltausschuss befasst sich mit der Qualität der Artenschutzgutachten bei Windenergievorhaben


Stuttgart. Mit der Qualität der Artenschutzgutachten bei Windenergievorhaben, einem Antrag der FDP/DVP, hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 1. März 2018, befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Bernd Grimmer (AfD), mitgeteilt. "Mehrere Umweltschutzverbände haben hinsichtlich der Erstellung von Artenschutzgutachten für die Genehmigung von Windkraftanlagen schwerwiegende Mängel beanstandet", berichtete er.

Wie der Ausschussvorsitzende ausführte, habe das Ministerium dem Ausschuss dargelegt, dass die bisherige Praxis, nämlich die Anwendung der einschlägigen Richtlinien der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), gängig sei und keiner Änderung bedarf. Das Ministerium gehe davon aus, dass die Hinweispapiere der LUBW in der weit überwiegenden Zahl der Fälle beachtet würden.

Die Landesregierung halte es daher nicht für erforderlich, rückwirkend für 2016 sowie für die Zukunft stichprobenartig Plausibilitätsprüfungen der Anträge zur Genehmigung von Windenergievorhaben vorzunehmen. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen einschließlich der im Verfahren vorgelegten Artenschutzgutachten würden in Widerspruchsverfahren durch die Regierungspräsidien im Rahmen ihrer Fachaufsicht überprüft, gab Dr. Grimmer die Auffassung des Ministeriums wieder.

Die inhaltliche Ausgestaltung eines Artenschutzgutachtens hänge in hohem Maße von den spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls ab, weswegen Muster-Gutachten nur sehr begrenzt zu einer Vereinfachung oder Verbesserung der Arbeit der Gutachter beitrügen. Die Einführung eines Zertifizierungssystems für Fachgutachter bedürfe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die Gesetzgebungskompetenz würde beim Bund liegen. Zielführender scheine eine Initiative zur Etablierung von Qualitätsstandards aus dem Kreise der Gutachter sowie der einschlägigen Berufsverbände.

Den Vorschlägen, Genehmigungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen oder die einschlägigen Kartierdaten in einer zentralen Datenbank zusammenzuführen, habe das Ministerium eine Absage erteilt. Die Bewertungshinweise für Fledermäuse befänden sich derzeit noch in der Abstimmung, um alle aktuellen Erkenntnisse einfließen lassen zu können.

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Quelle:
Pressemitteilungen 27/2018 - 1. März 2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2018

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