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BADEN-WÜRTTEMBERG/1065: Maßnahmenpaket gegen Autorennen auf der A81 probates Mittel zur Abschreckung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 138/2018

Ausschuss für Verkehr

Rombach: Maßnahmenpaket gegen Autorennen auf der A81 probates Mittel zur Abschreckung


Stuttgart - Mit den Wirkungen des im März 2018 eingeführten Tempolimits gegen illegale Autorennen auf der Autobahn A 81 befasste sich der Verkehrsausschuss des Landtags. "130 Kontrollen, vier bestätigte Autorennen, 16 Meldungen durch Anwohnerinnen und Anwohner 16.000 Geschwindigkeitsverstöße belegen aus Sicht der Ausschussmehrheit die Notwendigkeit des Maßnahmenpakets aus Tempolimit, Info-Kampagnen, häufigen Kontrollen durch deutsche und schweizerische Polizei sowie die Einführung des Straftatbestandes § 315 Strafgesetzbuch (verbotene Kraftfahrzeugrennen)", so der Vorsitzende des Verkehrsausschuss, Karl Rombach (CDU). Auch wenn sich die Unfallbelastung auf diesem A 81-Abschnitt im unteren Landesdurchschnitt bewege, sei der in der Landesregierung ausgehandelte Kompromiss zielführend.

Ein Antrag der Grünen hatte die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen abgefragt. Zwischen März und Ende November 2018 wurden auf dem Streckenabschnitt der A 81 zwischen Bad Dürrheim und Engen 16.000 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. 184 führten zu Fahrverboten. Vier Autorennen seien als solche identifiziert worden, in zwei Fällen mit Schweizer Zulassung. Die Kategorie selbst wird statistisch vom Innenministerium nicht erfasst. Ein Polizeiexperte habe das Problem illegaler Autorennen als ein regionales Problem ohne landesweiten Bezug bezeichnet. Im Jahr 2016 wurden sechs, 2017 zwei "bestätigte Rennsituationen" registriert. Der Ausschuss habe mit überwiegender Mehrheit alle Maßnahmen begrüßt, die einen hohen Überwachungsdruck gewährleisteten. Einig sei sich das Gremium gewesen über eine notwendige Erhöhung der drohenden Geldstrafe. Manche Verkehrssünder führten 1000 oder mehr Euro für die Begleichung der Geldbuße gleich mit sich, habe der Polizeivertreter berichtet.

Ein weiterer Antrag habe sich nach der Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendlichen erkundigt, berichtete der Vorsitzende Rombach. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern und Jugendlichen zwischen 2 und 18 Jahren ging konstant zurück von 9698 im Jahr 2010 bis 8456 im Jahr 2017. Im laufenden Jahr gab es bis Ende August 5384 Unfälle, davon mit 2514 leicht Verletzten, 575 Schwerverletzten sowie 15 Getöteten. Die Hauptursache nach wie vor: überhöhte Geschwindigkeit sowie Missachtung der Vorfahrt, gefolgt von geringem Abstand und Manöver wie Abbiegen.

Die vom Innen- und Verkehrsministerium gelieferten umfangreichen Zahlen seien den Ausschussmitgliedern nur in einem Punkt negativ aufgefallen: Von allen Kindern, die sich zur Radfahrprüfung meldeten, würden nur 87,5 Prozent bestehen. 2013 waren es noch 92 Prozent. Laut Polizeivertreter seien die Rückgänge erklärbar, erstens durch veränderte Lebensführung und offenbar auch ein schwindendes Interesse der Elternhäuser, ihren Kindern das Radfahren beizubringen. "Die schulische Verkehrserziehung habe nicht zum Gegenstand, den Schülerinnen und Schülern das Radfahrern beizubringen, sondern das korrekte Bewegen im Verkehrsraum. Diese Klarstellung ist wichtig, um falsche Erwartungen zu drosseln", so Rombach nach der Sitzung. Die Ausschussmitglieder unterstützten die Landesregierung im Bemühen, sich im Bund für eine Erhöhung des Sanktionsniveaus für Verkehrsordnungswidrigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial einzusetzen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 138/2018 - 12.12.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2018

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