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BADEN-WÜRTTEMBERG/1114: Erfolg des Petitionsausschusses - Äffle und Pferdle als Ampelsymbole in Stuttgart (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 61/2019

Petitionsausschuss des Landtags

Erfolg des Petitionsausschusses: Äffle und Pferdle als Ampelsymbole in Stuttgart


Stuttgart - Der Petitionsausschuss des Landtags hat der Petition abgeholfen, die die Aufstellung von Lichtsignalanlagen mit "Äffle und Pferdle" für die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt. Einstimmig votierten die Mitglieder des Gremiums für den in der Sitzung vorgebrachten Vorschlag von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), an einer prominenten Stelle in Stuttgart neben die reguläre Fußgängerampel eine zweite Lichtanlage mit den Symbolen "Äffle und Pferdle" zu koppeln. "Nie war es ein größeres Vergnügen, Volkes Wille zur Durchsetzung zu verhelfen", so die Vorsitzende des Ausschusses, Beate Böhlen (Grüne), nach der Sitzung. Sie dankte Minister Hermann ausdrücklich für seinen pragmatischen Vorschlag einer Doppelampel, der von den Petenten umgehend akzeptiert worden sei.

Seit zweieinhalb Jahren engagieren sich die Mitglieder des "Äffle und Pferdle"-Fanclubs für die Installierung der tierischen Ampelsymbole. Die zwei Comicfiguren des früheren Süddeutschen Rundfunks haben im schwäbischen Sprachraum Kultstatus erlangt. Im Verfahren hätten die Vertreter der Initiative laut Böhlen auf zahlreiche bundesweit installierte "sympathischen Motivampeln" verwiesen wie Marx in Trier, Rattenfänger in Hameln oder neuerdings auch eine "Ottifanten-Autoampeln" zu Ehren von Otto Waalkes in der Stadt Emden. Seit 2018 ist die "Äffle und Pferdle"-Petition beim Landtag anhängig und wurde mehrfach behandelt. Nun führte der Petitionsausschuss die Entscheidung herbei. "Regionale Symbole auf Ampeln erhöhen die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit der Region", so die Ausschussvorsitzende Böhlen. Der Vorschlag des Ministers sei unter diesem Aspekt salomonisch zu nennen.

Verkehrsminister Hermann habe in der Sitzung noch einmal die Rechtslage referiert. In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (§ 37 Absatz 2 Nummer 5) die Verhaltenspflicht der Fußgänger an Lichtzeichenanlagen. In einer Verwaltungsvorschrift ist explizit die Gestaltung der Sinnbilder bei Ampeln bezeichnet: "Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen." Bundesweit gibt es inzwischen eine größere Zahl an Ausnahmen, allerdings sind nur die Ampelmännchen in Ostdeutschland offiziell erlaubt. Alle anderen rechtlich gesehen keine Verkehrszeichen. Die Länder seien hier grundsätzlich wegen Haftungsfragen, aber auch wegen der Einheitlichkeit an Bundesrecht gebunden, habe Hermann ausgeführt. "Der Verkehrsminister hat einen Weg gefunden, die bundesrechtliche Seite zu berücksichtigen und trotzdem der Idee zur Realisierung zu verhelfen", so Böhlen.

Die Finanzierung der Anschaffung und Realisierung einer solchen "Äffle und Pferdle"-Symbolampel obliege dem Fanclub, betonte die Vorsitzende Böhlen mit Blick auf mögliche Nachahmer. "Es wird gewiss hinreichend viele Fans geben, die dies unterstützen."

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Quelle:
Pressemitteilungen 61/2019 - 06.06.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2019

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