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BADEN-WÜRTTEMBERG/1119: Innenausschuss berät über Folgen durch Abschaffung des einfachen Dienstes (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 66/2019

Innenausschuss berät über Folgen durch Abschaffung des einfachen Dienstes

481 Beamte wechselten in Laufbahngruppen des mittleren Dienstes


Stuttgart. Mit den Auswirkungen auf die von der Abschaffung des einfachen Dienstes durch die große Dienstrechtsreform betroffenen Beamtinnen und Beamte hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration in seiner Sitzung am 3. Juli 2019 befasst. "Aufgrund der Reform wechselten 481 Beamte vom einfachen Dienst in eine vergleichbare Laufbahngruppe des mittleren Dienstes", teilte der Ausschussvorsitzende Karl Klein (CDU) mit. Viele der übergeleiteten Beamten wurden inzwischen in höhere Besoldungsgruppen befördert. Der Ausschussvorsitzende erinnerte in diesem Zusammenhang daran, fraktionsübergreifend werde die Meinung vertreten, dass man sich stärker mit der Bezahlung und Besoldung im öffentlichen Dienst beschäftigten sollte. "Es ist in unser aller Interesse, dass wir eine starke, attraktive und leistungsfähige Verwaltung haben", betonte Karl Klein.

Mit der im Januar 2011 in Kraft getretenen großen Dienstrechtsreform wurde der einfache Dienst abgeschafft. Beamte des einfachen Dienstes wurden im Zuge der Reform in ein Amt mit gleichem Grundgehalt einer entsprechenden Laufbahn in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes übergeleitet. Betroffen waren damals 481 Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg.

Klein zufolge wurden die betroffenen Beamten nach der Überleitung in den Besoldungsgruppen A5 (144 Personen), A5 mit Zulage (200 Personen), A6 (59 Personen), A6 mit Zulage (71 Personen) und A7 (7 Personen) eingruppiert. Von diesen Beamten standen Anfang 2019 noch 368 im Dienst des Landes. Deren Besoldung verteilt sich inzwischen auf A5 (5 Personen), A5 mit Zulage (4 Personen), A6 (93 Personen), A6 mit Zulage (183 Personen), A7 (74 Personen) und A8 (9 Personen).

Die Möglichkeit der Beförderung stehe grundsätzlich allen übergeleiteten Beamten offen, sofern die Voraussetzungen für eine Beförderung vorhanden seien, sagte der Ausschussvorsitzende. Den übergeleiteten Beamten in den Laufbahnen der Amtsmeister und des Justizwachtmeisterdienstes der ehemaligen Besoldungsgruppen A3, A4 und A5 stehe zunächst eine Beförderung bis zu A6 offen. Durch Fortbildungen und Nachqualifizierungen sei eine Beförderung sogar bis A8 möglich. Bei den Laufbahnen des mittleren nichttechnischen und mittleren technischen Dienstes sei eine Beförderung bis A9 (ggf. mit Zulage) zulässig.

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Quelle:
Pressemitteilungen 66/2019 - 03.07.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2019

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