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BADEN-WÜRTTEMBERG/1130: Schausteller wünschen Bürokratieabbau und modernes Arbeitszeitgesetz (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 81/2019

Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Schausteller wünschen Bürokratieabbau und modernes Arbeitszeitgesetz


Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. September 2019, mit der Situation des Schaustellergewerbes in Baden-Württemberg befasst, einem Antrag der FDP/DVP. "Nicht nur das Cannstatter Volksfest steht vor der Tür. Das Schaustellergewerbe muss sich besonderen Fragestellungen und Herausforderungen stellen, wie etwa dem Transport schwerer Gerätschaften oder auch den gesetzlich geltenden Regelungen der Arbeitszeiten", berichtete der Vorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). "Der Ausschuss hat die aktuellen Entwicklungen beleuchtet."

Zur Schaustellerbranche zählten 5.300 Schaustellerunternehmen, die mit rund 31.800 Beschäftigten und insgesamt 12.300 Geschäften vom Imbiss bis zur Achterbahn zirka 9.750 deutsche Volksfeste sowie zirka 3.000 Weihnachtsmärkte beschicken. "Die Zahlen belegen, welche Wirtschaftskraft hinter dem Gewerbe steht", betonte Dr. Schweickert. "Schausteller und Marktkaufleute tragen mit ihrer Beschickung von großen und überregional bekannten Festen einen guten Teil zur Bekanntheit und dem positiven Image ihrer Städte und Regionen, aber auch des Landes Baden-Württemberg bei."

Die Schausteller und Marktkaufleute in Baden-Württemberg nennen als Bürokratieaufwand bei Reisegewerbe gegenüber stationären Betrieben u. a. Transportprobleme, Streckengenehmigungen und Dieselfahrverbote. In einer Online-Umfrage des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags bei Unternehmen des Schaustellergewerbes seien von den Befragten die Themen Dokumentationspflichten, Arbeitszeitgesetz, Datenschutzgrundverordnung und Hygienevorschriften als Hemmnisse genannt worden. Die Schausteller forderten ebenso wie das Gaststättengewerbe ein modernes Arbeitszeitgesetz, das sich nicht mehr an einer Tages- sondern einer Wochenarbeitszeit orientiert, die mindestens zwei 12-Stunden-Schichten pro Woche ermögliche. Mit dem Mindestlohngesetz gingen für das Schaustellergewerbe Dokumentationspflichten einher, die das Gewerbe in der erforderlichen Trennschärfe kaum erfüllen könne.

Im Ausschuss, so der Vorsitzende Dr. Schweickert, seien Möglichkeiten vorgestellt worden, die Bürokratielasten für das Schaustellergewerbe abzubauen. Demnach erarbeite die Bundesregierung derzeit in Zusammenarbeit mit den Ländern ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz. Die Vorschläge, rund 26 Maßnahmen, konzentrierten sich auf das Steuer- und Sozialrecht. So sollen beispielsweise die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht verringert werden, die Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie die Kleinunternehmergrenze angehoben werden. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollten die Aufzeichnungs- und Berichtspflichten beim Mindestlohn vereinfacht, die Auftraggeberhaftung beim Mindestlohngesetz begrenzt sowie Erleichterungen bei der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten eingeführt werden. Auf Landesebene habe der neu eingeführte Normenkontrollrat Empfehlungen zum Bürokratieabbau erarbeitet und vorgelegt, die nach der derzeit laufenden Bewertung und Abstimmung innerhalb der Landesregierung und mit den betroffenen Verbänden in ein Bürokratieentlastu ngsgesetz sowie weiteren Maßnahmen auf Landesebene münden sollen. Auch das Schaustellergewerbe werde dadurch entlastet.

Überdies hat sich der Ausschuss mit möglichen Gesundheitsrisiken durch die 5G-Technologie (Antrag der AfD) und mit dem Ausbau des 5G-Netzes (Antrag der SPD) befasst. Dazu sei festzuhalten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch den Ausbau von 5G ausgehe. "Wenn gesundheitliche Bedenken ausgeräumt sind, dann muss mit diesen Erkenntnissen Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden", fasste Dr. Schweickert die Überlegungen im Ausschuss zusammen. "Unsere Wirtschaft braucht den Ausbau der Netze." Für den Ausbau der Mobilfunknetze in Baden-Württemberg würden die Mobilfunknetzbetreiber sowohl bestehende Standorte erweitern als auch zusätzliche Standorte bauen.

Einen aktuellen Sachstand des Ministeriums zu Erleichterungen der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich im Rahmen der Entsenderichtlinie (96/71/EG) hat der Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis genommen. Diese Richtlinie sei mit dem Ziel verabschiedet worden, für eine zeitweise grenzüberschreitende Dienstleistung arbeitsrechtliche Mindeststandards zu institutionalisieren. Jedoch seien im Zuge der jüngsten Gesetzgebung auf französischer Seite erhebliche bürokratische Belastungen für deutsche Betriebe entstanden. "Erste Unternehmen steigen schon wieder aus, weil die Frustration zu groß ist. Der Zustand ist nicht vereinbar mit der Idee, die wir von Europa haben", so der Ausschussvorsitzende. Die betroffenen Fachressorts aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland stünden in engem Austausch und hätten ihre gemeinsamen Interessen gegenüber dem Bund eingebracht. Die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union beobachte aktuelle europapolitische Entwicklungen auf diesem Gebiet genau, insbesondere was mögliche, europaweit einheitliche Regelungen bei Verfahrens- und Kontrollregelungen betrifft. "Das ist eine große Aufgabe, die wir da vor uns haben und der wir uns stellen müssen", bekräftigte Dr. Schweickert abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 81/2019 - 25.09.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019

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