Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BADEN-WÜRTTEMBERG/1134: Zulagenvergabe war rechtswidrig (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 85/2019

Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg stellt Abschlussbericht vor

Vorsitzende Sabine Kurtz: "Zulagenvergabe war rechtswidrig - MWK sah keinen eigenen Handlungsbedarf"


Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg hat am heutigen Montag, 7. Oktober 2019, nach zweieinhalbjähriger Beratung seinen rund 1.300 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgestellt. "Die Zulagenvergabe durch das Altrektorat im Jahr 2011 war rechtswidrig. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) wurde auf die Problematik allerdings erst 2012 aufmerksam, nachdem das neue Rektorat die Rechtswidrigkeit erkannt hatte. Einen Bedarf für aufsichtsrechtliche oder disziplinarrechtliche Maßnahmen oder für die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sah das MWK damals jedoch nicht", bilanzierte die Ausschussvorsitzende Sabine Kurtz (CDU).

Auch der Ausschuss sei nach 23 Sitzungen zu der Erkenntnis gelangt, dass die Leistungsbezügeproblematik ursprünglich ein Verwaltungsproblem gewesen sei, für das die HVF Ludwigsburg selbst zuständig war. Nach Ansicht der Mehrheit der Ausschussmitglieder habe das Ministerium die ordnungsgemäße Erledigung des Problems dem Rektorat überlassen dürfen. In der darauffolgenden Führungs- und Vertrauenskrise innerhalb der Hochschule, welche im Frühjahr 2014 durch eine Resolution öffentlich sichtbar wurde, habe das MWK rechtskonform agiert und schließlich mit der Einsetzung einer unabhängigen Kommission ein angemessenes Mittel gewählt.

"Unsere Arbeit hat dazu beigetragen, das Wissenschaftsministerium wie auch die Öffentlichkeit und die Hochschulen für Chancen und Risiken der Hochschulautonomie auch jenseits juristischer Fragestellungen zu sensibilisieren", betonte Sabine Kurtz. Für den Ausschuss sei dabei klargeworden, dass auch unter Wahrung der Hochschulautonomie eine strengere ministerielle Aufsicht und noch mehr fürsorgliche Beratung möglich gewesen wäre. Einen Beweis dafür sah der Ausschuss in der Handhabung der Vorgänge rund um die HTWG Konstanz.

Mit dem Aufbau eines neuen Referats zur Unterstützung der Hochschulen bei der Vergabe von Zulagen habe das Ministerium mittlerweile reagiert. "Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss die Einrichtung eines zentralen Justiziariats, an das sich die Hochschulen für angewandte Wissenschaften wenden können", erläuterte die Vorsitzende eine der Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses. Außerdem solle die Landesregierung prüfen, ob den Hochschulen eine Musterrichtlinie für die Vergabe von Leistungsbezügen zur Verfügung gestellt werden könne.

Sabine Kurtz lobte die kooperative Arbeit der Ausschussmitglieder und bedankte sich bei allen Beteiligten, bei den Ministerien und nachgeordneten Behörden des Landes sowie auch bei der Landtagsverwaltung.

Der Landtag hatte den Ausschuss im Februar 2017 eingesetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangt war, dass bei der Zulagenvergabe strafrechtlich relevantes Handeln vorgelegen haben musste und eine Anklageerhebung beim Landgericht Stuttgart erfolgt war. "Strafverfahren und Untersuchungsausschussverfahren liefen somit parallel", berichtete Kurtz. "Deshalb konnte der Untersuchungsausschuss die betroffenen 13 Professoren nicht anhören, da sie sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen haben. Der Ausschuss hatte aber auch nicht die Aufgabe, die Zulagenvergabe zu prüfen, sondern das anschließende Regierungshandeln."

Der Untersuchungsausschuss hat verschiedene Instrumente, die das Untersuchungsausschussgesetzes zur Verfügung stellt, genutzt. Zum Beispiel machte er von der Möglichkeit Gebrauch, eine Ermittlungsbeauftragte einzusetzen. Heike Haseloff-Grupp führte zahlreiche Gespräche mit Funktionsträgern, Mitarbeitern und Studierenden, was die Arbeit des UA erleichterte. Die Mitwirkung des MWK im Untersuchungsausschussverfahren sei nicht immer optimal gewesen, so die Ausschussvorsitzende. Akten hätten in zwei Fällen nachgefordert werden müssen, außerdem hätten verschiedene Treffen von Zeugen im MWK für Irritationen gesorgt.

"Wir haben den Untersuchungsausschuss, der gemeinhin als das schärfste Schwert des Parlaments zur Kontrolle der Regierung gilt, so verantwortungsbewusst wie konstruktiv genutzt, um dem Ruf der Hochschule nicht weiter zu schaden", befand die Ausschussvorsitzende abschließend. "Wir sind davon überzeugt, dass sich die Hochschule heute wieder auf einem guten Weg befindet", betonte Kurtz. Am 16. Oktober 2019 wird sich das Plenum mit dem Bericht befassen.


Wissenswertes rund um den UA Zulagen
  • Der Landtag hat am 8. Februar 2017 den Untersuchungsausschuss "Aufklärung der Vorgänge an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) und der Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), insbesondere des möglichen pflichtwidrigen Verhaltens von Theresia Bauer eingesetzt (UA Zulagen Ludwigsburg)
  • Die Konstituierende Sitzung fand statt am 22. Februar 2017
  • Es fanden 23 Sitzungen statt; rund 110 Sitzungsstunden
  • Es wurden 50 Beweisschlüsse gefasst
  • Es wurden 39 Zeugen vernommen und drei Sachverständige gehört
  • Der Aktenumfang beträgt rund 200 Aktenordner, was zirka 25 Regalmetern entspricht
  • Der Abschlussbericht umfasst rund 1.300 Seiten
  • Insgesamt wurden rund 10 Empfehlungen ausgesprochen
  • Die Kosten für den UA belaufen sich nach derzeitigen Prognosen auf rund 1,5 Millionen Euro.


Link zum vorläufigen Abschlussbericht https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6800_D.pdf

*

Quelle:
Pressemitteilungen 85/2019 - 7. Oktober 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-0
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang