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BADEN-WÜRTTEMBERG/1147: Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau für Unternehmen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 99/2019

In der Sitzung am 23. Oktober:

Wirtschaftsausschuss berät Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau für Unternehmen


Stuttgart. Nach der ersten Beratung im Plenum in der vergangenen Woche beschäftigte sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 mit gleich zwei Gesetzesentwürfen. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) mit. Sowohl der Gesetzesentwurf der FDP/DVP-Fraktion als auch jener der Fraktion der AfD zielen dabei auf eine Abschaffung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes; die FDP/DVP-Fraktion fordert darüber hinaus zum Bürokratieabbau für Unternehmen in ihrem Gesetzesentwurf noch die Abschaffung des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg.

"Bürokratie bietet der öffentlichen Verwaltung Struktur und verschafft Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit, doch ein Übermaß an Bürokratie kostet alle Betroffenen Zeit und Ressourcen", erklärte Dr. Schweickert. Die Landesregierung habe einen Normenkontrollrat eingesetzt, der 51 Vorschläge vorgelegt habe, wie man Bürokratie im Land abbauen könne.

Die Fraktionen FDP/DVP und AfD schlagen in ihren Gesetzesentwürfen nun vor, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) abzuschaffen, mit dem Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterbunden werden sollen. Auch der Normenkontrollrat habe darauf hingewiesen, dass es die Unternehmen entlasten würde, wenn sie keine Verpflichtungserklärungen von Nachauftragsnehmern mehr erbringen müssten. Ziel des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes sei es gewesen, die Wettbewerbsintensität zu verbessern. Der Evaluation zufolge habe das Gesetz hierauf jedoch keinen direkten kausalen Effekt gehabt.

Die FDP/DVP fordert neben der Abschaffung des LTMG in ihrem Gesetzesentwurf noch die Abschaffung des Bildungszeitgesetzes für Baden-Württemberg, das nach der Evaluation durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung ebenfalls deutliche Defizite aufweise. Dr. Schweickert zufolge sei es Ziel dieses Gesetzes gewesen, dass sich Mitarbeiter verstärkt weiterbilden, jedoch sei das Bildungszeitgesetz kaum bekannt. Nach einer Expertenanhörung plant das Wirtschaftsministerium nun, den Vorschlägen aus der Evaluation nachzugehen und Gespräche mit den Verbänden führen zu wollen.

Der Wirtschaftsausschuss beschloss mehrheitlich, sowohl den Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion als auch den der FDP-DVP-Fraktion abzulehnen. Über beide Gesetzesentwürfe soll voraussichtlich im November dieses Jahres im Plenum beraten und final abgestimmt werden.

Des Weiteren debattierte der Wirtschaftsausschuss unter anderem auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion über Erschließungsbeiträge, die etwa für den Bau von Straßen in einem neu ausgewiesenen Baugebiet entstehen und die von den Gemeinden größtenteils umgelegt werden. Es sollte geklärt werden, ob die Ausweisung neuer Baugebiete möglicherweise ausblieb und Flächenreserven ungenutzt bleiben. Dem Wirtschaftsministerium seien jedoch keine Fälle bekannt, in denen Kommunen aufgrund der Höhe der Erschließungsbeiträge von der Ausweisung eines neuen Baugebiets abgesehen hätten. Wie Dr. Schweickert mitteilte, würden Kommunen die Baulanderschließung oft nicht mehr selbst durchführen, sondern mithilfe eines Erschließungsträgers, wodurch für die Gemeinde auch der Eigenanteil an den Erschließungskosten entfällt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 99/2019 - 25. Oktober 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2019

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