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BADEN-WÜRTTEMBERG/1150: Touristik kontra Natur- und Artenschutz - Fall Panoramahütte in Bernau (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 104/2019

Petitionsausschuss

Vorsitzende Krebs: "Ausschuss ermöglicht Kompromisssuche im Fall der Panoramahütte in Bernau"


Stuttgart - Gleich zwei Petitionen mit gegensätzlichen Zielsetzungen erledigte der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung vom 7. November 2019. Sie richten sich für und gegen den Bau einer in Bernau im Schwarzwald geplanten "Panoramahütte Kaiserberg". Neben einer Gastronomie sollen auch Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Gremium beschloss einstimmig eine Materialüberweisung an die Landesverwaltung. "Die Verwaltung ist hier nun gefragt, eine abschließende und einheitliche Bewertung vorzulegen", so die frisch gewählte Ausschussvorsitzende Petra Krebs (Grüne). "Auch nach einem Vor-Ort-Termin konnte die Verwaltung dem Ausschuss keine einheitliche Bewertung bzgl. der Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens vorliegen. Mit dieser Materialüberweisung erhält sie nun den Arbeitsauftrag hier zu einem klaren Ergebnis zu kommen".

Geplant ist die Errichtung einer bewirtschafteten Berghütte am Kaiserberg, der im Biosphären-, Landschaftsschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiet liegt. Während eine Interessengemeinschaft (IG) - wie der Gemeinderat - für eine aus touristischer Sicht wünschenswerte Berghütte mit einigen Übernachtungsmöglichkeiten ausspricht, wandte sich eine Bürgerinitiative (BI) aus Natur- und Artenschutzgründen dagegen. Der Gemeinderat hatte sich für eine neue Berggaststätte ausgesprochen, um ein attraktives Angebot im Bereich des "sanften Tourismus'" mit etwas mehr Komfort und Wellnessangeboten zu schaffen. Der jetzt beantragte Standort liege, wie sich der Petitionsausschuss beim zweiten Ortstermin überzeugen konnte, an einem zertifizierten Wanderweg rund 400 Meter vom Ortsrand entfernt in exponierter Hanglage. Dagegen wandten sich Bürgerinnen und Bürger sowie gegen ein weiteres touristisches Angebot in ihrer Gemeinde.

Laut der Vorsitzenden Krebs habe das Regierungspräsidium Zweifel geäußert, ob diese Planung unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange weiterverfolgt werden könne. Die höhere Naturschutzbehörde sei nicht eingebunden gewesen in die Planung. Ein Bau in gewünschter Größe und Nutzung greife gravierend in Natura 2000, Landschaftsbild und Artenschutz ein. "Wir haben die Materialüberweisung beschlossen, damit die verschiedenen Behörden nun zu einem Einvernehmen finden", so die Vorsitzende Krebs. Mit dieser Entscheidung des Petitionsausschusses sei die Chance auf eine Kompromissfindung gegeben.

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Quelle:
Pressemitteilungen 104/2019 - 8. November 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2019

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