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BADEN-WÜRTTEMBERG/1152: Zunahme von Schotterflächen bereitet Landwirtschaftsausschuss Sorge (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 103/2019

Zunahme von Schotterflächen bereitet Landwirtschaftsausschuss Sorge

Negative Auswirkungen auf Artenvielfalt, Temperatur und Wasserhaushalt


Stuttgart. Mit den Auswirkungen von Steinwüsten auf Artenvielfalt, Temperatur und Wasserhaushalt hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. November 2019, auf Antrag der Grünen befasst. "In den Gemeinden des Landes nimmt die Anlage von Steinschüttungen und Schotterflächen in privaten Gärten und auf kommunalen sowie von Firmen genutzten Freiflächen immer mehr zu. Diese teilversiegelten, unbegrünten Flächen wirken sich jedoch negativ auf den Lebensraum von Menschen und Tieren aus", sagte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Martin Hahn. Ziel müsse es in Zukunft sein, Kommunen, Firmen und Bürger auf diese Auswirkungen hinzuweisen und für den Nutzen von Grünflächen zu sensibilisieren.

Nach Angaben des Vorsitzenden heizen sich Steinschüttungen im Sommer viel stärker auf als naturnahe Gärten oder unversiegelte, begrünte Flächen und wirken der nächtlichen Abkühlung entgegen. In Städten und Gemeinden seien die Temperaturen aufgrund der dichten Bebauung und des hohen Versiegelungsgrades bis zu sechs Grad höher als im Umland. Mit der fortschreitenden Klimaerwärmung würden Wärmebelastungen zukünftig sehr wahrscheinlich deutlich häufiger und stärker auftreten. Es sei davon auszugehen, dass solche teilversiegelten Flächen die Wärmebelastung durch ihre Aufheizung noch verstärkten. Außerdem falle mit der Entstehung von Schotterflächen Lebensraum für Pflanzen und Tiere weg, was unter anderem das Insektensterben begünstige. Darüber hinaus gingen wichtige Bodenbestandteile verloren, was Auswirkungen auf die Wasserspeicherkapazitäten habe. So verringere sich in der Folge etwa die Grundwasserneubildung, erklärte Martin Hahn.

Eine Gesetzesänderung, um die Entstehung von Schotterflächen zu stoppen, werde nicht als notwendig angesehen, sagte Hahn. Denn in der Landesbauordnung seien bereits ausreichend Regelungen enthalten, die die Entstehung von Grünflächen vorschreiben und gleichzeitig Schotterflächen verhindern. "Das Problem liegt vielmehr darin, dass Kommunen, Betriebe und Gartenbesitzer oft gegen dieses Begrünungsgebot verstoßen", sagte der Ausschussvorsitzende. Viel wichtiger und zielführender als eine Verschärfung des Gesetzes sei es, die Menschen für die Bedeutung von Grünflächen zu sensibilisieren und Bewusstsein etwa für den Artenschutz zu wecken.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk kündigte laut Hahn in der Ausschusssitzung unterdessen an, dass die Landesbauordnung mit einem anderen Ziel geändert werden solle. Es solle eine "Blühverpflichtung" eingeführt werden, so dass nicht nur Grünflächen geschaffen werden müssten, sondern zu einem bestimmten Prozentsatz darüber hinaus sogenannte Blühflächen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 103/2019 - 7. November 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2019

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