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BADEN-WÜRTTEMBERG/1172: Beratungen über Berechnungsverfahren bei Kommunalwahlen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 16/2020

Beratungen im Innenausschuss über Berechnungsverfahren bei Kommunalwahlen

Fraktionen wollen über mögliche Alternativen zum derzeitigen Zuteilungsverfahren sprechen


Stuttgart. Mehrere Fraktionen im Landtag wollen über eine mögliche Änderung des Berechnungsverfahrens bei Kommunalwahlen sprechen. Das wurde am Mittwoch, 12. Februar 2020, im Innenausschuss deutlich, der auf Antrag der Fraktionen CDU und SPD über Auswirkungen des aktuellen Verfahrens auf die Sitzverteilung bei Wahlen auf kommunaler Ebene beraten hatte. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, war sich die Mehrheit im Ausschuss einig, dass das derzeit genutzte Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers tendenziell eher kleinere Parteien und Gruppen bevorzuge und somit zu einer Zersplitterung der Gemeinderäte führe.

Seit dem Beschluss des Landtags vom 11. April 2013 erfolgt die Sitzzuteilung nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Davor wurde mit dem Verfahren nach d'Hondt zugeteilt. Dies führe im Ergebnis dazu, dass kleine Gruppen mit vergleichsweise wenigen Stimmen einfacher in kommunale Gremien gewählt werden können und dort im Vergleich zu stimmenstarken Parteien viel Raum einnehmen. "Die Fraktionen waren sich einig, dass Wahlen ein hohes Gut sind und Wahlverfahren nicht regelmäßig geändert werden sollten. Trotzdem waren die Fraktionen auch der Auffassung, dass angesichts der aktuellen Situation in kommunalen Gremien über Alternativen diskutiert werden sollte", sagte der Ausschussvorsitzende Karl Klein. Mehrere Fraktionen hätten daher angekündigt, das Gespräch mit anderen Fraktionen zu suchen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 16/2020 - 12. Februar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2020

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