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BADEN-WÜRTTEMBERG/1173: "Panama Papers" führen zu Steuernachzahlungen in Millionenhöhe (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 17/2020

"Panama Papers" führen zu Steuernachzahlungen in Millionenhöhe in Baden-Württemberg

Finanzausschuss berät über Arbeit von Steuerfahndern und Betriebsprüfern


Stuttgart. Ermittlungen im Zuge der Enthüllungen der "Panama Papers" und "Paradise Papers" haben dem Land Baden-Württemberg Steuernachzahlungen in Millionenhöhe beschert. Das wurde am Donnerstag, 13. Februar 2020, bei Beratungen im Finanzausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte. Die Tätigkeit von Steuerfahndern und Betriebsprüfern zahlt sich für das Land insgesamt sehr aus. So wurden etwa im Jahr 2018 mehrere Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen des Landes gespült. "Die Höhe der Steuernachzahlungen zeigt: Steuerfahnder und Betriebsprüfer sind ein unverzichtbarer Teil der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg", sagte Stickelberger.

Nach Angaben Stickelbergers erhielten die baden-württembergischen Steuerfahndungsstellen von der gemeinsamen Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamts und der hessischen Finanzverwaltung Kontrollmaterial zu insgesamt 35 Steuerpflichtigen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. 16 der 35 Fälle wurden bislang abgeschlossen. Die Nachzahlungen an die Finanzämter belaufen sich auf 595.381 Euro, so der Vorsitzende.

Im Fall der "Paradise Papers" hat die Sondereinheit Steueraufsicht beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach nach der Auswertung der online gestellten Datenbank des Internationalen Konsortiums investigativer Journalisten insgesamt 173 Prüfungen zu Personen und Unternehmen in Baden-Württemberg eingeleitet. Bislang seien 30 der 173 Fälle abschließend ausgewertet und Steuernachzahlungen in Höhe von 994.891 Euro festgesetzt worden, sagte Stickelberger.

Der Einsatz von Steuerfahndern und Betriebsprüfern lohnt sich für das Land Baden-Württemberg allgemein sehr. Im Jahr 2018 beliefen sich die Nachzahlungen durch Ermittlungen von Steuerfahndern auf rund 329 Millionen Euro. Die Höhe der Steuernachzahlungen schwanken von Jahr zu Jahr abhängig von der Zahl der Selbstanzeigen, der Komplexität von Steuerverfahren und der Zahl der Prüfungen. So bewege sich die Höhe der Nachzahlungen in den Jahren 2006 bis 2018 zwischen 218 und 560 Millionen Euro.

"Durch Betriebsprüfungen erhielt das Land im Jahr 2018 Nachzahlungen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro", erklärte Rainer Stickelberger. Auch hier seien die Zahlen nicht jedes Jahr gleich. Diese bewegten sich in den Jahren von 2006 bis 2018 zwischen 1,8 Milliarden Euro und 3,1 Milliarden Euro, so Stickelberger.

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Quelle:
Pressemitteilungen 17/2020 - 13. Februar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2020

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