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BADEN-WÜRTTEMBERG/1191: Land will auf eigenen Gebäuden Fläche für Photovoltaikanlagen auf 175.000 m² erhöhen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 37/2020

Finanzausschuss berät über Photovoltaikanlagen und Außenflächen des Landes

Land will auf eigenen Gebäuden Fläche für Photovoltaikanlagen auf 175.000 m² erhöhen


Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg will deutlich mehr Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden installieren. Das wurde in einer Sitzung des Finanzausschusses des Landtags am Donnerstag, 23. April 2020, bekannt. Es sei geplant, die Fläche von derzeit 104.000 m² bis zum Jahr 2025 auf 130.000 m² und bis zum Jahr 2030 auf 175.000 m² zu erhöhen. "Der Ausschuss zeigte sich sehr erfreut darüber, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden weiter vorangeht und wichtige Empfehlungen umgesetzt wurden", sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger. Der Finanzausschuss informierte sich in seiner Sitzung über den Stand bei der Umsetzung von Umstrukturierungen im Bereich von Photovoltaikanlagen und der Pflege von Grünflächen des Landes.

"In beiden Bereichen sind nach Empfehlungen des Rechnungshofs und Beschlüssen des Landtags Umstrukturierungen erfolgt, etwa um Kompetenzen und Zuständigkeiten zu bündeln", sagte Stickelberger. Im Fall der Photovoltaikanlagen hatte der Landtag unter anderem beschlossen, die Kompetenzen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen zentral an einer Stelle zu bündeln und ein Konzept zu entwickeln, auf welchen Gebäuden des Landes eigene Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Die Landesregierung habe mitgeteilt, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs weitgehend der strategischen Ausrichtung der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung entsprechen. Das im Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften enthaltene Verdopplungsziel bis 2020 für Photovoltaikanlagen sei mit einer Fläche von 104.000 m² bereits im Jahr 2019 erreicht worden, so Stickelberger.

Der Landesbetrieb Vermögen und Bau habe bereits im September 2018 bei der Betriebsleitung die Kompetenzen zum Thema Photovoltaik gebündelt, sodass nun eine interdisziplinäre Bearbeitung durch Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachbereiche erfolge. Zusätzlich sei pro Amt jeweils ein zentraler Ansprechpartner benannt worden. Die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen werde künftig über ein zentral entwickeltes Excel-Tool landesweit einheitlich durch die Ämter von Vermögen und Bau ermittelt. Weiterhin sei ein Leitfaden entwickelt worden und landeseigene Anlagen würden nun durch ein zentrales Monitoring überwacht. Bei größeren Anlagen würden Unregelmäßigkeiten so umgehend an das Gebäudemanagement des zuständigen Amtes gemeldet. Der Schwerpunkt des Ausbaus liege auch in den nächsten Jahren bei der Nutzung von Dachflächen. Zunehmend spielten jedoch auch Anlagen an weiteren Gebäudebauteilen wie Fassaden eine Rolle.

Im Fall der Pflege von Außenanlagen des Landes hatte der Landtag laut Stickelberger beschlossen, die Zuständigkeiten innerhalb des Landesbetriebs Vermögen und Bau neu zu regeln und bei den Ämtern jeweils an einer Stelle zu konzentrieren. Bereits im Juli 2018 seien die Zuständigkeit für die Außenanlagen in den Ämtern des Landesbetriebs neu geregelt worden. Dabei sei in den Abteilungen Gebäudemanagement je ein Referat für das Grünflächenmanagement neu eingerichtet worden. Dort seien die Zuständigkeiten für die Planung, die Pflege und die Verkehrssicherung der Außenanlagen gebündelt worden. Mit dieser Neustrukturierung seien die Voraussetzungen geschaffen worden, eine kontinuierliche und fachgerechte Betreuung der Außenanlagen zu gewährleisten. Die bisherigen Grünpools in den Schwerpunktämtern seien aufgelöst worden. Grundsätzlich verfüge nun jedes Amt über mindestens eine Stelle für Planung, Pflege und Verkehrssicherung der Außenanlagen.

Da die bisher nicht optimale Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Außenanlagen auch mit Personaldefiziten zusammenhing, sei das Personal im Grünflächenmanagement um rund 40 Prozent aufgestockt worden. Die Nutzer von Außenanlagen als wichtige Ansprechpartner vor Ort sollen auch künftig in die Überwachung der Unternehmerleistung zur Sicherstellung einer angemessenen Pflege der Außenanlagen eingebunden werden, sagte der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 37/2020 - 23. April 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2020

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