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BADEN-WÜRTTEMBERG/1204: Beschäftigung schwer behinderter Menschen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 52/2020

Finanzausschuss befasst sich mit Beschäftigung schwer behinderter Menschen

Land muss Ausgleichsabgabe wegen nicht erreichter Beschäftigungsquote zahlen


Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Mai 2020, mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung befasst. Wie in der Sitzung deutlich wurde, musste das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2017 und 2018 eine Ausgleichsabgabe zahlen, weil die Pflichtbeschäftigungsquote schwer behinderter Menschen nicht erreicht wurde, teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) mit.

Im Jahr 2017 lag laut Stickelberger die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung im Jahresdurchschnitt bei 4,6 Prozent. Das Land Baden-Württemberg habe als Arbeitgeber damit die Pflichtbeschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent nicht erreicht und eine Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales entrichten müssen.

Im Jahr 2018 habe die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Jahresdurchschnitt 4,54 Prozent betragen. Die höchste Quote weise das Sozialministerium mit 10,5 Prozent auf, gefolgt vom Finanzministerium mit 7,9 Prozent. Obwohl bis auf zwei Ministerien (Kultus, Wissenschaft) alle Ressorts die Quote erfüllen bzw. überschreiten, sei es auch im Jahr 2018 nicht gelungen, die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verhindern. Die erbrachten Werkstattaufträge hätten die Verfehlung der Pflichtquote nicht ausgleichen können. Das Land habe damit auch im Jahr 2018 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt rund 1,4 Millionen Euro entrichten müssen, sagte Rainer Stickelberger. Bei den Neueinstellungen schwer behinderter Menschen seien im Jahr 2018 in der Landesverwaltung 331 Beamte und Beschäftigte, 30 Auszubildende, 10 Beamtenanwärter und 28 Referendare gezählt worden.

Im Ausschuss wurde deutlich, dass die Zahl der Schwerbehinderten mit zunehmendem Alter steigt, jüngere Menschen sind eher seltener betroffen. Dies wirke sich daher auch erheblich auf die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten aus. Das Kultusministerium habe mitgeteilt, der derzeitige Rückgang der Schwerbehindertenquote sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass sehr viele schwerbehinderte Menschen aus den geburtsstarken Jahrgängen nun vermehrt in den Ruhestand treten. Jüngere oder neu eingestellte Lehrkräfte und Bewerber wiesen seltener eine Behinderung auf oder gäben diese an. Vor diesem Hintergrund sei es nicht einfach, trotz vielfältiger Maßnahmen den Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten im Kultusbereich zu erhöhen. Um die Quote zu erfüllen, müssten allein unter den 120.000 Lehrkräften 6.000 Personen mit schwerer Behinderung sein.

Das Wissenschaftsministerium nenne als einen wesentlichen Grund die Personalstruktur an den Hochschulen, bei der eine Vielzahl an Stellen befristet sei. Aufgrund der Bewerberlage würden dort freiwerdende Stellen häufig mit jüngeren Personen besetzt. Bei dieser Bewerber- und Beschäftigungsgruppe sei der Anteil der Schwerbehinderten jedoch geringer als in anderen Bereichen. Dies habe zur Folge, dass das Bewerberreservoir klein sei und nur eine unterdurchschnittliche Zahl von Schwerbehinderten aufweise. Zudem seien die Universitätsklinika und die Studierendenwerke rechtlich selbstständig geworden und würden bei der Berechnung der Schwerbehindertenquote nicht mehr berücksichtigt. Würden diese jedoch mit einbezogen, läge die Quote bei knapp fünf Prozent.

Die Summe der vergebenen Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten ist im Jahr 2018 Stickelberger zufolge wieder gestiegen. Im Jahr 2016 wurden noch Aufträge im Wert von 183.677 Euro vergeben, im Jahr 2017 erfolgte ein Rückgang auf 179.937 Euro. Im Jahr 2018 stieg das Auftragsvolumen wieder auf 207.575 Euro, führte der Vorsitzende aus.

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Quelle:
Pressemitteilungen 52/2020 - 28. Mai 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2020

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