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BADEN-WÜRTTEMBERG/836: Keine Mehrheit für Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 112/2013

Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Keine Mehrheit für Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung



Stuttgart. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung hat in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am heutigen Donnerstag, 4. Juli 2013, keine Mehrheit gefunden. Vielmehr empfahl das Gremium dem federführenden Ständigen Ausschuss, den Gesetzentwurf, der als Zeitpunkt einer letztmöglichen Neuverschuldung das Jahr 2016 vorsieht, abzulehnen. Dies teilte der Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit.


Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hat der Gesetzentwurf zum Ziel, eine dauerhafte Begrenzung der Verschuldung des Landes verfassungsrechtlich abzusichern. So sollen die Regelungen der Schuldenbremse des Grundgesetzes so in der Landesverfassung und dem ergänzenden Gesetzeswerk verankert werden, dass das grundgesetzliche Verbot einer Nettokreditaufnahme für das Land Baden-Württemberg nicht erst zum letztmöglichen Termin 2020 in Kraft tritt, sondern zu einem Zeitpunkt, der "der Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes angemessen ist". Deshalb sei beabsichtigt, die Aufnahme zusätzlicher Kredite längstens bis zum Jahr 2016 zu erlauben.

Laut Klein geht der Gesetzentwurf bei den Stufen des Abbaus der Nettokreditaufnahme für 2013 von einer Obergrenze von 1.780 Millionen Euro, für 2014 von 1.280 Millionen Euro, für 2015 von 780 Millionen Euro sowie für 2016 von 280 Millionen Euro aus.

Wie der Ausschussvorsitzende weiter ausführte, habe der Rechnungshof in der Ausschusssitzung den Gesetzentwurf im Wesentlichen begrüßt, allerdings darauf hingewiesen, dass die eigentliche haushaltspolitische Arbeit, insbesondere der Personalabbau, noch zu leisten sei. Die Regierungsfraktionen indes hätten dem Gesetzentwurf entgegengehalten, dass das strukturelle Defizit im Haushalt nicht in der vorgeschlagenen Geschwindigkeit abzubauen sei, weil das Land Verpflichtungen habe, aus denen es sich nicht ohne Weiteres verabschieden könne. Vielmehr sei zur Fortsetzung des Konsolidierungskurses ein verbindlicher Abbaupfad nötig, wie er im Finanzplan 2020 beschrieben werde. Mit den Stimmen von Grünen und SPD habe sich der Ausschuss schließlich mehrheitlich dafür ausgesprochen, der federführende Ständige Ausschuss solle den Gesetzentwurf ablehnen.

Der von der Fraktion der FDP/DVP gestellte Antrag, eine öffentliche Anhörung des Rechnungshofs, der Deutschen Bundesbank, der kommunalen Landesverbände sowie des Bundes der Steuerzahler durchzuführen, war Klein zufolge bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 6. Juni 2013 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt worden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 112/2013 vom 04.07.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2013