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BADEN-WÜRTTEMBERG/842: Anhörung zur qualitativen Krankenhausplanung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 144/2013

Beratungen über Situation und Weiterentwicklung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg
Sozialausschuss beschließt mit großer Mehrheit Anhörung zur qualitativen Krankenhausplanung



Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Oktober 2013, mit großer Mehrheit beschlossen, eine Anhörung zum Thema qualitative Krankenhausplanung durchzuführen. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. "Auf der Grundlage der von der Landesgesundheitskonferenz am 2. Oktober 2013 erstellten Leitlinien für die Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg wird der Ausschuss zu einer Anhörung einladen mit dem Ziel, konkrete Beschlussvorlagen für die Krankenhausplanung zu erarbeiten", erläuterte Mielich.

Im Ausschuss sei man sich darin einig gewesen, dass eine verbindliche, qualitative Krankenhausplanung sensibel angegangen werden solle, unter möglichst breiter Beteiligung aller Betroffenen. "Dabei müssen auch die Fallpauschalen auf den Prüfstand, denn beispielsweise muss der zunehmenden Belastung des Pflegepersonals Rechnung getragen werden", so Bärbl Mielich. Krankenhausplanung sei ein dynamischer und langfristiger Prozess, der jeweilige örtliche und regionale Gegebenheiten berücksichtige. "Der Sicherstellung der flächendeckenden, bedarfsgerechten Versorgung kommt große Bedeutung zu", sagte die Ausschussvorsitzende.

Die Krankenhausstrukturen seien in den letzten Jahren entsprechend den Erfordernissen weiterentwickelt worden. Zudem sei mit dem Krankenhausplan 2010 die Rahmenplanung umgesetzt worden, die auf eine Ausweisung von konkreten Bettenzahlen für die meisten medizinischen Fachgebiete verzichte. "Krankenhäuser können so flexibel auf die nachgefragten Leistungen reagieren", betonte Mielich. Grundsätzlich stünden Krankenhäuser im qualitativen und wirtschaftlichen Wettbewerb zueinander. "Hier hat sich bewährt, dass Anbieter Angebote abstimmen oder Häuser kooperieren", hob Bärbl Mielich hervor. Allerdings mahnte sie dringend die Überarbeitung der DRGs (German-Diagnosis Related Groups-System) an. "Betriebskosten und Tarifsteigerungen müssen in der Zusammensetzung deutlich besser abgebildet werden, um die chronische Unterfinanzierung zu beenden", führte Mielich aus.

"In Baden-Württemberg stehen für 2013 und 2014 zusammen knapp 800 Millionen Euro für die Förderung von Krankenhausinvestitionskosten zur Verfügung", so Mielich. Eine vom Land verantwortete Einzelförderung der Krankenhausinvestitionen sei Ausdruck der verfassungsrechtlich vorgegebenen staatlichen Versorgungsverantwortung. "Diese Verantwortung nehmen wir wahr und halten darum an der dualen Finanzierung fest", so Mielich.

Grundlage der Beratungen im Ausschuss sei ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion gewesen, der darauf abzielte, die Situation und Weiterentwicklung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg zu beleuchten, so Mielich abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 144/2013 vom 17.10.2013
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2013