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BADEN-WÜRTTEMBERG/845: Beratungen über Einnahmen-/Ausgabenentwicklung und Landesschulden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 160/2013

Beschlussempfehlung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Übersicht in Haushaltsrechnung soll künftig genaue Auskunft über wegfallende Personalstellen geben

Beratungen über Einnahmen-/Ausgabenentwicklung und Landesschulden



Stuttgart. Die Haushaltsrechnung des Landes soll künftig eine Übersicht enthalten, aus der genau hervorgeht, welche Personalstellen mit dem Vermerk "künftig wegfallend" (kw) bereits eingespart wurden und welche je Einzelplan noch verblieben sind. Diese Anregung des Rechnungshofs hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2013, in einer Beschlussempfehlung einstimmig aufgegriffen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, debattierte das Gremium in diesem Zusammenhang auch über weitere Punkte aus der Denkschrift des Rechnungshofs, nämlich die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes sowie den Schuldenstand.


Laut Klein fordert der Rechnungshof einen konsequenteren Vollzug der in den Staatshaushaltsplänen als "kw" ausgewiesenen, also entbehrlichen oder entbehrlich werdenden Personalstellen, die beim Ausscheiden oder Wechsel eines Stelleninhabers nicht mehr neu besetzt werden dürfen. In den Haushaltsplänen 2008 bis 2014 seien jeweils zwischen 11.000 und 17.000 solche Stellen ausgebracht. Dennoch sei die Zahl der Personalstellen in diesem Zeitraum um 2.818 gestiegen. Hinzu kämen 2.697,5 Stellen, die in zwölf neuen Landesbetrieben sowie beim Karlsruher Institut für Technologie ausgewiesen seien. Insgesamt seien demnach 5.515,5 neue Stellen im Landeshaushalt geschaffen worden. Um den Landeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren, müssten nach Ansicht des Rechnungshofs die Personalausgaben erheblich reduziert werden. Dies könne nur gelingen, wenn die Zahl der Personalstellen insgesamt deutlich vermindert werde.

Nach Angaben Kleins hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft darauf hingewiesen, dass mit dem Doppeletat 2013/2014 erste Schritte zur Konsolidierung des Landeshaushalts bis 2020 eingeleitet worden seien. Diese Maßnahmen beliefen sich 2013 auf 750 Millionen Euro und 2014 auf 1 Milliarde Euro. Den Vorschlag des Rechnungshofs, der Landeshaushaltsrechnung eine detaillierte Übersicht über den Vollzug der Personalstellen mit kw-Vermerk anzufügen, trage das Ministerium mit. "Auch der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat die Ansicht vertreten, dass eine solche Übersicht sinnvoll ist und deshalb einvernehmlich beschlossen, die Landesregierung um eine entsprechende Ergänzung der Landeshaushaltsrechnung zu ersuchen", sagte Klein.

Klein zufolge befasste sich der Ausschuss zudem mit den Äußerungen des Rechnungshofs zur Frage, wie sich die Einnahmen und Ausgaben des Landes in den Jahren 2003 bis 2013 entwickelt haben. Die Gesamteinnahmen des Landes hätten sich in diesem Zeitraum durchschnittlich um 2,9 Prozent jährlich erhöht, die Steuereinnahmen um 3,4 Prozent, berichtete Klein. Demgegenüber seien die Ausgaben nur um durchschnittlich 2,5 Prozent jährlich gestiegen. Trotzdem habe das Land in diesem Zeitraum 9,9 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen. Wie der Ausschussvorsitzende weiter ausführte, stiegen die Einnahmen in den Jahren 2003 bis 2012 von 31,4 auf 40,8 Milliarden Euro. Auf der Ausgabenseite seien 2012 im Wesentlichen die Personalausgaben mit 14,8 Milliarden Euro ins Gewicht gefallen. Die Personalausgaben seien in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angewachsen. 2012 seien sie um 16 Prozent über den Personalausgaben des Jahres 2003 gelegen. Allein in den vergangenen fünf Jahren hätten sich diese Ausgaben um 1,8 Milliarden Euro (14 Prozent) erhöht. Die Ausgaben für den Allgemeinen Kommunalen Finanzausgleich seien 2012 mit 6,7 Milliarden Euro um 2,5 Milliarden Euro höher gewesen als 2003. Was die Kosten für den Länderfinanzausgleich angeht, so sind diese laut Klein von 2003 bis 2008 um 41 Prozent gestiegen. 2012 hätten sie 2,6 Milliarden Euro betragen und bis 2016 würden sie voraussichtlich auf 2,8 Milliarden Euro ansteigen.

Der Schuldenstand des Landes, ebenfalls Gegenstand der Ausschussberatungen, lag laut Klein zum Stand 31.12.2012 bei 45,2 Milliarden Euro. Im Haushaltsjahr 2012 sei das Land ohne neue Kredite ausgekommen. Durch eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung sei die bisherige Schuldenobergrenze von 41,7 Milliarden Euro aufgehoben worden und die Regelung zur grundgesetzlichen Schuldenbremse gemäß Grundgesetz in Landesrecht umgesetzt worden. Das Land dürfe innerhalb einer Übergangsfrist bis einschließlich 2019 zum Haushaltsausgleich neue Schulden aufnehmen. Bis zum vollständigen Abbau des strukturellen Defizits plane die Landesregierung neue Kredite in Höhe von 6,4 Milliarden Euro aufzunehmen. "Dadurch, so hat der Rechnungshof festgestellt, würde der Schuldenstand des Landes im schlimmsten Fall auf 50 Milliarden Euro anwachsen", erklärte der Ausschussvorsitzende. Die Zinsen für die Kreditmarktschulden seien innerhalb der vergangenen zehn Jahre trotz der beträchtlichen Neuverschuldung wegen des niedrigen Zinsniveaus nur moderat gestiegen. Im Haushaltsjahr 2012 habe das Land für die Kreditmarktschulden 1,7 Milliarden Euro Zinsen aufwenden müssen. "In Bezug auf die Pro-Kopf-Verschuldung liegt Baden-Württemberg mit rechnerisch 4.006 Euro nach wie vor auf Platz 3 aller Flächenländer", so Vorsitzender Klein abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 160/2013 vom 14.11.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2013