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HAMBURG/1867: HSH Nordbank - Unternehmenswert auf Talfahrt (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 18. Januar 2012

HSH Nordbank: Unternehmenswert auf Talfahrt


Presseberichten zufolge werden sich in dieser Woche die Eigentümer der HSH Nordbank auf einer extra einberufenen Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung einigen müssen. Die EU-Kommission hatte sich mit der Bundesregierung als Vertragspartner auf einen Auflagenkatalog geeinigt, um das bis zum vergangenen Jahr über die HSH Nordbank noch schwebende Beihilfeverfahren beendet zu bekommen. Eine dieser vereinbarten und nun von der Bank umzusetzenden Auflagen ist, an die Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein eine Einmalzahlung von 500 Mio. Euro zu leisten. Diese beiden Eigentümer sollen damit die Möglichkeit erhalten, diese 500 Mio. Euro dafür einsetzen zu können, weitere Aktien der Bank auf dem Wege einer Kapitalerhöhung beziehen zu können. Die nun folgende Hauptversammlung soll auf Basis eines offensichtlich vorliegenden Gutachtens den Bezugspreis feststellen, zu dem Aktien als Gegenzug an die beiden Eigentümer ausgegeben werden.

Die EU Kommission hatte moniert, dass die Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein bei ihrem Kapitaleinschuss von über 3 Mrd. Euro zur Rettung der HSH Nordbank, bei dem ein Preis pro Aktie von 19 Euro festgelegt wurde, deutlich zu wenig Aktien im Gegenzug erhalten hatten als Folge des deutlich zu hohen Aktienpreises.

Dazu erklärt Norbert Hackbusch, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Auch die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte damals den völlig überzogenen Aktienpreis kritisiert und Berechnungen vorgelegt, dass maximal ein Kurs in Höhe des Nominalwertes über 10 Euro/Aktie hätte angesetzt werden dürfen. Damit hätten die Länder nahezu doppelt so viele Aktien im Gegenzug erhalten müssen.

Nun erfolgt auf Druck der EU Kommission die längst überfällige Korrektur! Sollte der nunmehr im Raume stehende Aktienpreis von 12 bis 14 Euro zutreffen, ist das zwar immer noch zu hoch angesetzt, jedoch dürfte bereits dieser Wertansatz bei allen Eigentümern zu deutlichen Abschreibungen auf ihren HSH Nordbank Aktienbestand führen.

Zu befürchten ist jedoch, dass der Wert der Aktie weiter in Richtung "Pennystock" fallen dürfte, wenn die Bank nicht endlich den turn-around finden wird. Immer noch kann von der Bank kein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt werden, laut dem letzten von der Bank veröffentlichten Quartalsbericht der Bank hat das operative Kerngeschäft kaum nennenswert zum Ergebnis beigetragen. Vielmehr hält man sich mit Verkaufserlösen von Tafelsilber (Beteiligungen, Wertpapierbestände), Neubewertungen von Wertpapierbeständen sowie Hin- und Herbuchungen von in Vorperioden gebildeten Risikopositionen über Wasser."

Zudem waren wir gespannt, wie die Bank damit umgehen würde, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung der Bank fehlerhafte Rechnungslegungen sowohl für die Abschlüsse 2008, 2009 sowie im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2009 bescheinigte. Der Bank war damals bescheinigt worden, dass sie Ergebnisse sowie Eigenkapital zu hoch ausgewiesen, notwendige Abschreibungen vergessen sowie 323 Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen in ihren Abschlüssen schlichtweg nicht berücksichtigt hatte.

Diese Versäumnisse und Falschbuchungen führten zu fehlerhaften Jahresabschluss-Ergebnissen in dreistelliger Millionenhöhe. Leider ist eine Bank nicht verpflichtet, ihre fehlerhaften Abschlüsse rückwirkend zu ändern. Der festgestellte Tatbestand wurde im elektronischen Bundesanzeiger, in einem überregionalen Börsenpflichtblatt und im deutschen Unternehmensregister zwangsweise veröffentlicht. Neben dieser Fehlerkommunikation musste eine Anpassung der Vergleichszahlen in Folgeabschlüssen erfolgen. Und dieser Folgeabschluss war der zuletzt vorgelegte Quartalsabschluss Q3 2011.

Und was machte die HSH Nordbank? Nun, sie änderte lapidar die Bewertungsmethoden "gemäß IAS 8/14 ff" und kam zu dem Ergebnis, dass nach Anpassungen ein positiver Effekt im Zahlenausweis herauskommt. Die festgestellten Mängel können immer noch im elektronischen Bundesanzeiger nachgelesen werden.

"Da tut sich sofort die Frage auf, wie die von der Bank ausgewiesenen Ergebnisse einzuschätzen sind, wenn die Bank die von der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) festgestellten Mängel mit kreativer Hilfe von IAS-Bewertungsmethodenwechsel in einen positiven Effekt abändern kann. Und das alles vor dem Hintergrund, dass die Bank endlich mal nach den Grundsätzen "Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit" Vertrauen in ihre Geschäftstätigkeiten rechtfertigen müsste", schließt Hackbusch.


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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 18. Januar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2012