Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

HAMBURG/1869: Polizei und Verfassungsschutz überwachen Verdächtige mit "stillen SMS" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 19. Januar 2012

Polizei und Verfassungsschutz überwachen Verdächtige mit "stillen SMS"


In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE wird das Ausmaß der Überwachung von Handybesitzern in Hamburg jetzt erstmals öffentlich: Polizei und Verfassungsschutz haben im Jahr 2010 insgesamt 134.706 heimliche "Ortungsimpulse" zur Überwachung von Verdächtigen via SMS versendet.

Die Anzahl der vom Landesamt für Verfassungsschutz versendeten stillen SMS ist von 71 im Jahre 2007 auf 25.658 im Jahre 2011 gestiegen. Damit ist es dem Verfassungsschutz möglich, Personen rund um die Uhr zu überwachen und Bewegungsprofile zu erstellen. Im Jahr 2009 und 2010 wurden jeweils 19 HandybesitzerInnen überwacht. Im Jahr 2011 wurden 7 Personen mit 25.658 "stillen SMS" geortet. Seit 2009 verfügt der Verfassungsschutz über eine Technik, die eine automatisierte Versendung der stillen SMS ermöglicht.

Die Polizei hat im Jahr 2010 insgesamt 109.048 Ortungsimpulse versendet und zwar sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung von Verdächtigen. Die Polizei Hamburg nutzt für die Versendung der "stillen SMS" eine Software, die von der Polizei in Nordrhein-Westfalen verwaltet wird. Obwohl diese Software in der Lage ist, die Zahlen über die versendeten Ortungsimpulse zu liefern, behauptet der Senat, dass die Zahlen für das Jahr 2011 noch nicht vorliegen.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "Die heimliche Überwachung von Verdächtigen durch Polizei und Verfassungsschutz hat ein dramatisches Ausmaß angenommen. Der Senat verweigert außerdem die Auskunft darüber, wie viele stille SMS im Jahr 2011 versendet wurden und viele Handy-Ortungen wegen 'Gefahr im Verzug' ohne richterliche Überprüfung von der Polizei durchgeführt wurden. DIE LINKE fordert deshalb einen detaillierten Bericht des Innensenators im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft sowie eine umfassende Aufklärung der Überwachungsmaßnahmen durch die parlamentarischen Kontrollgremien."


Technischer und juristischer Hintergrund:

"Stille SMS" sind unsichtbare SMS-Nachrichtensignale, die von den Handybesitzern nicht bemerkt werden und die Funkzelle lokalisieren, in der sich das Handy befindet. In Hamburg werden laut Auskunft der Bundesnetzagentur von vier Mobilfunkkonzernen (Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und O2) insgesamt ca. 1.400 Standorte betrieben. Die Anzahl der Funkzellen ist jedoch weitaus höher. Allein die Deutsche Telekom betreibt an 670 Standorten ca. 2.000 Funkzellen. Die Radien der Funkzellen reichen von wenigen hundert Metern bis zu mehreren Kilometern. (vgl. Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage von Christiane Schneider, BüDrs. 20/203, Frage 6.)

Als Rechtsgrundlage für das Versenden von "stillen SMS" gibt der Senat an, dass der Verfassungsschutz seine Überwachung auf § 1 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m § 3 Abs. 1 Artikel 10-Gesetz bzw. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes stützt. Die Polizei beruft sich auf §§ 10a, 10 b des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (Gefahrenabwehr) sowie auf § 100a der Strafprozessordnung (Strafverfolgung).


*


Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 19. Januar 2012
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2012