Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

HAMBURG/1988: Wohnlagenverzeichnis - Behörde lässt Mieter im Stich (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. April 2012

Wohnlagenverzeichnis: Behörde lässt MieterInnen im Stich



In der Antwort auf eine Anfrage von Heike Sudmann und Tim Golke, Abgeordneten der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, macht der Senat deutlich, dass der Schutz der Mieterinnen und Mieter zweitrangig ist. Das mehrere hundert Seiten lange Wohnlagenverzeichnis, ein wichtiger Anhang des Mietenspiegels, wird nicht zu Gunsten der MieterInnen verändert. Dabei spielt die Wohnlage eine wichtige Rolle bei Mieterhöhungen: Wenn ein Straßenzug von der "normalen" in die "gute Wohnlage" hochgestuft wird, kommen VermieterInnen mit Mieterhöhungsverlangen, die zwischen 50 und 100 Euro pro Monat liegen können.

Der Mietenspiegel wird im Internet und auch in Form einer regelmäßig überarbeiteten Broschüre der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) bekanntgemacht. Das Wohnlagenverzeichnis ist faktisch nur im Internet einsehbar.

Erfolgreicher Rechtsstreit in St. Georg ohne Folgen bei der BSU: In St. Georg tobt die Auseinandersetzung um die Aufwertung und Verdrängung seit mehr als einem Jahrzehnt. Hier haben MieterInnen Mieterhöhungen, die mit der neu verhängten guten Wohnlage begründet wurden, abgelehnt und Recht bekommen. Inzwischen sind drei Urteile des Landgerichts Hamburg rechtskräftig geworden, wonach Einstufungen von einzelnen Wohnungen in der Koppel und St. Georgstraße in die gute Wohnlage unzulässig sind. Die Urteilsbegründungen lassen erkennen, dass diese Straßen komplett als normale Wohnlage zu gelten haben. Doch während 2007 die BSU - wenn auch zähneknirschend und nach Protesten aus dem Stadtteil und Bezirk Mitte - die Urteile umsetzte und entsprechende Anpassungen im Wohnlagenverzeichnis vornahm, sitzt sie die Urteile von 2011 und 2012 aus und weigert sich, Korrekturen vorzunehmen.

Tim Golke, Abgeordneter aus dem Wahlkreis Mitte, führt dazu aus: "Das Verhalten der BSU ist völlig inakzeptabel, überlässt sie es doch den einzelnen MieterInnen, ihr Recht einzufordern. Jeder Mietshaushalt in den betreffenden Straßen, der ein mit der guten Wohnlage begründetes Mieterhöhungsverlangen ablehnt, kommt damit vor Gericht durch. Doch die Behörde weigert sich, dieses auch im Wohnlagenbereich für alle - d.h. vor allem für VermieterInnen und MieterInen - ersichtlich abzubilden. Sie individualisiert damit das Problem: Nur wer gerichtliche Auseinandersetzungen nicht scheut, kann die ihm/ihr zustehende günstigere Monatsmiete durchsetzen, alle anderen gucken in die Röhre. Ein solches Herangehen nenne ich unsozial! Die BSU leistet damit ihren Beitrag, die massive Gentrifizierung St. Georgs und den Mietenwahnsinn entgegen der geltenden Rechtssprechung zu fördern. Wir fordern, dass die Behörde sofort die entsprechenden Änderungen im Wohnlagenverzeichnis vornimmt und die AnwohnerInnen und VermieterInnen in den betreffenden Straßen darauf hinweist, dass es sich hier um eine normale Wohnlage handelt."

Dazu erklärt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin: "Wir haben es mit der Koppel und Schmilinskystraße keineswegs nur mit lokalen Petitessen zu tun. Die Wohnlageneinstufung führt auch in anderen Stadtteilen zu Mieterhöhungen, ohne das die Wohnlage durch Grün, Verkehrsberuhigung oder andere Maßnahmen verbessert wird. Maßgeblich ist der sogenannte Bodenrichtwert. Werden beispielsweise in einem der Gentrifizierung überlassenen Viertel wie St. Georg Hunderte Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt oder neue Luxuseinheiten geschaffen, steigen die Bodenrichtwerte und die benachbarten MieterInnen sehen sich plötzlich einer vermeintlich guten Wohnlage und damit massiven Mieterhöhungen ausgesetzt. Hier sind Änderungen beim Mietenspiegel und der Wohnlagenklassifizierung vonnöten. Und in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungsverordnung - wie sie gerade für größere Teile St. Georgs erlassen worden ist - verbietet sich eine Hochgruppierung irgendeiner Straße in die gute Wohnlage. Alles andere würde dem Anliegen einer solchen Verordnung völlig zuwiderlaufen."

*

Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. April 2012
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2012