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HAMBURG/2315: Wegfall der Sperrklausel ein Schritt in die richtige Richtung (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 15. Januar 2013

Wegfall der Sperrklausel ein Schritt in die richtige Richtung



Das hamburgische Verfassungsgericht hat heute die Drei-Prozent-Sperrklausel bei Bezirksversammlungswahlen gekippt. "Der Wegfall der Sperrklausel ist dabei weniger bedeutend, muss doch zum Erreichen eines Mandats immer noch die notwendige Stimmanzahl für ein Grundmandat erzielt werden", kommentiert Tim Golke, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. "Viel wichtiger ist der deutliche Hinweis des Gerichts an Senat und Bürgerschaft, dass Bezirksversammlungen als Teil der Verwaltung der Kontrolle des Senats unterliegen und dieser steuernd eingreifen kann." Golke fordert dagegen eine substanzielle Stärkung der Bezirke und nicht die ständige Bedrohung durch Evokation und Fachaufsicht. "Hier muss die Bürgerschaft ergänzend zur jetzt notwendigen Änderung des Bezirksversammlungswahlgesetzes tätig werden."

Dennoch sei der Wegfall der Dreiprozenthürde ein Schritt in die richtige Richtung, erklärt der Fachabgeordnete. "Demokratie ist heute nicht mehr die reine Mehrheitsfrage, sondern viel stärker eine Frage der Beteiligung." Dass nun möglicherweise nach 2014 verfassungsfeindlich-rechtsradikale Parteien in Bezirksversammlungen einziehen könnten sei unangenehm. "Umso dringlicher ist dann aber ein gut vorbereitetes, aber zügiges Verbotsverfahren gegen die NPD", so Golke.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 15. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2013