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HAMBURG/2659: DIE LINKE unterstützt das Bündnis "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt!" (Die Linke)


Partei DIE LINKE Landesverband Hamburg
Presseerklärung vom 12. Dezember 2013

DIE LINKE unterstützt das Bündnis "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt"



DIE LINKE unterstützt das Bündnis "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt" gegen die Wiedereinführung der Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen. Dieser Initiative von Mehr Demokratie e.V. haben sich bis jetzt DIE LINKE, die Piraten, die FDP, die Freien Wähler und die ÖDP angeschlossen. Als Vertrauenspersonen konnten Dr. Manfred Brandt und Angelika Gardiner (Mehr Demokratie e.V.) sowie Matthias Cantow (wahlrecht.de) gewonnen werden.

Das Bündnis "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt" will die von SPD, CDU und GRÜNEN in der Bürgerschaft durch eine Verfassungsänderung beschlossene Sperrklausel mit einem fakultativen Referendum verhindern. Bereits in den nächsten drei Monaten wird das Bündnis gemeinsam Unterschriften gegen die Drei-Prozent-Hürde sammeln.

Bela Rogalla, Landessprecher: "SPD, CDU und GRÜNE missachten mit der Wiedereinführung der Drei-Prozent-Sperrklausel nicht nur die aktuelle Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts, sondern auch zwei grundlegende Prinzipien der Demokratie: das Prinzip, dass jede Stimme einer Wählerin bzw. eines Wählers den gleichen Wert hat, und das Prinzip, dass jede Partei die gleichen Chancen bei Wahlen hat. Offensichtlich haben diese drei Parteien ein Machtkartell in Hamburg gebildet: von allen WählerInnenstimmen, die aufgrund der Sperrklausel wegfallen, profitieren sie, weil sie mehr Sitze bekommen, als ihnen zustehen."

Hintergrund der Auseinandersetzung um das Hamburger Wahlrecht ist ein Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Dieses hatte im Januar 2013 die Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen für verfassungswidrig erklärt. Im ersten Leitsatz des Verfassungsgerichts heißt es wörtlich: "Die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen bewirkt eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Parteien."

Das Hamburgische Verfassungsgericht hatte außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auffassung des bisherigen Gesetzgebers, dass eine Sperrklausel erforderlich sei, um eine zu erwartende Funktionsstörung der Bezirksversammlung zu verhindern, nicht tragfähig ist.

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Quelle:
Partei DIE LINKE Landesverband Hamburg
Presseerklärung vom 12. Dezember 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2013