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HAMBURG/3163: Senat schließt Flüchtlingskinder vom Schwimmunterricht aus (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Mai 2015

Senat schließt Flüchtlingskinder vom Schwimmunterricht aus


GrundschülerInnen aus den "Internationalen Vorbereitungsklassen" und "Alphabetisierungsklassen" dürfen in Hamburg grundsätzlich weder am obligatorischen Schwimmunterricht noch am Förderschwimmprogramm "Wasser entdecken" teilnehmen. Das schreibt die Behörde für Schul- und Berufsbildung vor. Begründung: "Vor allem für Kinder, die nicht oder kaum Deutsch sprechen, (ist) die Anwesenheit einer bekannten und konstanten Vertrauensperson mit Erfahrung im Umgang in dieser Situation notwendig." Das allerdings will der Senat nicht bezahlen. "Der ach so fürsorgliche Senat behauptet, geflüchtete Kinder verstünden in der Schwimmhalle die Anweisungen nicht und verbietet, aus Sicherheitsgründen natürlich, für sie den Schwimmunterricht gleich ganz", kritisiert Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Das ist ein durchsichtiger Vorwand, um mal wieder bei den Schwächsten zu kürzen. Der Senat beschneidet damit die Rechte der Flüchtlingskinder massiv und nimmt ihnen die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen, außerschulische Unternehmungen zu erleben und vor allem das Schwimmen zu erlernen - in einer Stadt am Wasser unerlässlich."

Um diese Diskriminierung zu beenden, beantragt die Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaftssitzung am kommenden Donnerstag, den Schulen für die Begleitung in der ersten Schwimmeinheit geeignete Personen mit entsprechenden Sprachkenntnissen zur Verfügung zu stellen und ihnen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen. Alternativ soll auf Wunsch der Schulen die Kooperation mit geeigneten Trägern oder Dienstleistern refinanziert werden. Weiter sollen die Schulen zur Finanzierung der zweiten Schwimmeinheit, die in der Regel in der vierten Jahrgangsstufe stattfindet, eine zusätzliche und auskömmliche Personalressource bekommen, damit sie ErzieherInnen mit interkulturellen Kompetenzen heranziehen können.

"Alle Kinder haben dasselbe uneingeschränkte Recht auf Bildung und müssen an sämtlichen pädagogischen und sonstigen Angeboten während der Schulzeit teilnehmen können", fordert Boeddinghaus. "Ganz besonders für geflüchtete Kinder ist Integration in die Schulgemeinschaft von entscheidender Bedeutung für ihre Gesamtsozialisation und Bildungschancen. Gerade diesen Kindern die Teilnahme am Schwimmunterricht zu verwehren, ist wirklich kein Ausdruck von Willkommenskultur, wie sie im Koalitionsvertrag beschrieben ist. Wir erwarten vom neuen Senat ein Umdenken und ein Schwimmkonzept auch für geflüchtete Grundschulkinder."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2015

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