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HAMBURG/3281: Senat kommt seiner Aufsichtspflicht gegenüber der IHK erneut nicht nach (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. August 2015

Jersch: Senat kommt seiner Aufsichtspflicht gegenüber der IHK erneut nicht nach


Die Wahlordnung der Handelskammer Hamburg und die der Handwerkskammern genügen nicht den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus seinem Urteil vom 17. Juni 2015 zur Zuwahl in die Vollversammlung, insbesondere zur Zuwahl der Präsidenten. Den Senat, der gegenüber den Kammern eine Aufsichtspflicht hat, scheint dies aber ausweislich seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/1108) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft nicht weiter zu stören. "Offensichtlich können sich die Kammern in Hamburg in einer Art rechtsfreiem Raum bewegen", erklärt dazu Stephan Jersch, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. "Zu diesem Schluss bringen mich die völlig unbefriedigenden Antworten des Senats. Die Kammern überlegen, ihre Satzungen zu ändern, um die möglicherweise rechtswidrigen Zuwahlen ihrer beiden Präsidenten legitimieren zu können - ohne dass der Senat irgendwie einschritte. Senat und Senator Horch sind in der Pflicht, endlich zu handeln. Es darf auch bei den Kammern keine rechtsfreien Räume geben!" Jersch kündigt an, die Nichtwahrnehmung der Aufsichtspflicht gegenüber den Kammern durch den Senat weiter verfolgen.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. August 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2015

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