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HAMBURG/4660: Grundsteuerreform - Bayerische Verfassung als Vorbild für Hamburg (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 13. Februar 2019

Grundsteuerreform: Bayerische Verfassung als Vorbild für Hamburg


Die Bürgerschaft diskutierte heute in einer Aktuellen Stunde die Reform der Grundsteuer. Dazu Norbert Hackbusch, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Die Neuordnung der Grundsteuer ist unbedingt notwendig, da sonst die Gefahr existiert, dass sie - analog zur Vermögenssteuer - ganz wegfällt. Sie sollte allerdings auch mit der Abschaffung der Abrechnung der Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter_innen verbunden werden. Es gibt keinen Grund dafür, dass die Mieter_innen diese Kosten tragen und die Profiteur_innen von der Bodenpreissteigerung sich an den Kosten nicht beteiligen."

Die stark steigenden Bodenkosten und die unverdienten Steigerungswerte stellen eine der großen Herausforderungen der städtischen Wohnungspolitik dar, meint Hackbusch. "Im Grundsatz sollte die Bayerische Verfassung erreicht werden: Dort liest man in Art. 161, Abs. 2: 'Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.'"

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 13. Februar 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2019

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