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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1407: Zur Debatte um das Steuerabkommen mit der Schweiz (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 28. September 2012

Notwendiges Steuerabkommen mit der Schweiz darf Steuerbetrügern nicht Anonymität und Straffreiheit zusichern

Tilo Gundlack (SPD): Ankauf illegal erworbener Steuerdaten immer nur zweite Wahl, aber ohne akzeptables Steuerabkommen weiter vertretbar



Der haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tilo Gundlack, hat sich zum heute im Landtag debattierten Antrag der LINKEN "Nein zum Steuerabkommen mit der Schweiz" folgendermaßen geäußert:

"Im Gegensatz zur LINKEN sehen die Sozialdemokraten die Notwendigkeit eines Steuerabkommen mit der Schweiz als dringend gegeben an, um den anonymen Abfluss unversteuerten Einkommens aus Deutschland zu verhindern. Allerdings sollten mit so einem Abkommen auch die so genannten Altfälle von Steuerhinterziehung tatsächlich aufgedeckt werden, damit entgangene Steuern eingefordert und Straftaten geahndet werden können.

Mit dem derzeit von der Bundesregierung ausgehandelten Steuerabkommen ist diese Anforderung nicht erfüllt. Im Gegenteil: Das ausgehandelte Steuerabkommen sichert deutschen Steuerbetrügern Anonymität und somit Straffreiheit zu. Auch die vergleichsweise geringe Steuerlast für Altfälle in Höhe von 21 Prozent bis maximal 41 Prozent wäre ungerecht gegenüber braven Steuerzahlern. Da nach Ratifizierung des derzeitigen Steuerabkommens der aktive Erwerb von Steuerdaten bzw. Steuer-CD's ab 2013 nicht mehr möglich sein würde, fordern die Sozialdemokraten einen automatischen Datenaustausch. Allerdings hat die Schweiz Nachverhandlungen zum Steuerabkommen definitiv ausgeschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern wird sich wegen der unterschiedlichen Auffassung der Koalitionspartner im Bundesrat vermutlich der Stimme enthalten. Die anderen Länder mit SPD-Regierungsbeteiligung werden das Steuerabkommen im Bundesrat aber scheitern lassen."

Abschließend betonte Gundlack, dass der Ankauf von illegal erworbenen Steuerdaten immer nur die zweite Wahl sein kann und deshalb nur solange eine Berechtigung hat, bis ein akzeptables Abkommen mit der Schweiz vereinbart wurde. Bis dahin muss die rechtlich problematische Möglichkeit zum Kauf von Steuer-CD's jedoch leider weiter offen gehalten werden.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2012