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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1519: Gesetzentwurf ist gute Grundlage für die Sicherungsverwahrung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 30. Januar 2013

Gesetzentwurf ist gute landesgesetzliche Grundlage für die Sicherungsverwahrung

Stefanie Drese (SPD): Sicherheit der Bevölkerung steht an oberster Stelle



Anlässlich der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Mecklenburg-Vorpommern erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

"Mit dem Gesetzentwurf hat die Landesregierung eine gute Grundlage geschaffen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Spezialgesetz regelt. Es geht dabei um die Frage, wie die Gesellschaft mit hoch gefährlichen Straftätern umgeht, die ihre Strafe bereits voll verbüßt haben, aber für die Bevölkerung immer noch ein hohes Gefährdungspotential haben. Aus diesem Grund muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Freiheitsstrafe unterscheiden.

Wir begrüßen, dass der vorliegende Gesetzentwurf auf zwei wesentlichen Grundsätzen beruht. Zum einen schreibt er einen auf Therapie ausgerichteten Vollzug vor. Ziel muss dabei sein, so viele Täter wie möglich mit therapeutischen Maßnahmen zu erreichen, damit durch Behandlung ihre Gefährlichkeit effektiv reduziert wird. Dabei stehen die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung an oberster Stelle bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Es gilt, die größtmögliche Freiheit nach innen bei größtmöglicher Sicherheit nach außen zu gewährleisten."


Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2011 die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Sicherungsverwahrung dient nicht der Vergeltung zurück liegender Taten, sondern allein der Verhinderung zukünftiger Straftaten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgebern in Bund und Ländern aufgegeben, bis 1. Juni 2013 ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, das dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013