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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1603: Mieterinnen und Mieter nicht im Stich lassen (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 29. Mai 2013

Mieterinnen und Mieter nicht im Stich lassen

Rainer Albrecht: SPD will mit Bündel von Maßnahmen, dass Wohnen bezahlbar bleibt



Der Landtag beschäftigte sich am gestrigen Abend mit dem Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes und dessen Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter. Hierzu erklärt der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Albrecht:

"Eine Senkung der so genannten Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent wäre nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion eine Möglichkeit im Bereich bestehender Mietverträge überproportionale Mietanstiege zu verhindern. Damit könnte in bestimmten Wohngebieten eine Vertreibung langjähriger Mieterinnen und Mieter durch stark steigende Mieten entgegenwirkt werden.

Deshalb hatte meine Fraktion hierzu einen eigenen Antragsentwurf entwickelt und unserem Koalitionspartner zur Mitzeichnung vorgelegt. Leider und mit Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die CDU-Fraktion selbst einem Prüfauftrag, inwiefern in Mecklenburg- Vorpommern angespannte Wohnungsmärkte vorhanden sind, um dort per Rechtverordnung eine Kappungsgrenze einzuziehen, leider nicht mittragen will.

Wie groß jedoch der Handlungsbedarf für die Mieterinnen und Mieter auch in bestimmten Gegenden Mecklenburg-Vorpommerns ist, zeigt das Beispiel Greifswald. Während bundesweit die Mietpreise bei Neuvermietungen im Schnitt um 2,9 Prozent stiegen, betrug das Plus in Greifswald 10,4 Prozent. Damit nahm die Hansestadt den bundesweiten Spitzenplatz ein. Wer angesichts dieser Entwicklung behauptet, dass es keinen Handlungsbedarf gebe und lediglich auf den freien Markt setzt, lässt die Mieterinnen und Mieter im Land mit ihren Problemen alleine.

Die SPD will mit einem Bündel von Maßnahmen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und setzt auf den Erhalt des sozialen Mietrechts. So soll es z.B. Mietpreisbegrenzungen nicht nur für Bestands-, sondern auch für Neuvermietungen geben. Zudem wollen wir die von der Bundesregierung zusammengestrichene Städtebauförderung wieder verlässlich mit 700 Millionen Euro ausstatten und setzen uns dafür ein, die jährlichen Mittel für soziale Wohnraumförderung auf dem derzeitigen Niveau in Höhe von 518 Millionen Euro bis 2019 beizubehalten.

Für Mecklenburg-Vorpommern kann es kein allgemeinverbindliches Konzept geben, da der Mieten- und Wohnungsmarkt in unserem Land territorial bzw. regional unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Gerade in Gebieten mit hohem Mietpreisniveau brauchen wir aber Wohnungsneubauten zu bezahlbaren Mieten, weit unter der 10-Euro-Grenze. Dies wird dort aber bei den jetzigen Baupreisen nur durch Subventionen gelingen. Weiter brauchen wir eine stete Kontrolle darüber, wie viel Mietwohnraum ohne Genehmigung dem Markt entzogen wurde, z.B. durch Umnutzung in Büroräume oder zu Ferienwohnungen. Einen weiteren Aspekt bilden die immer weiter steigenden Betriebs- und Nebenkosten. Auch hier gilt es verstärkt Einsparungen und Effizienzsteigerungen in den Fokus zu nehmen."

Hintergrund:
Nach dem neuen Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes werden die Bundesländer dazu ermächtigt, eine Mietobergrenze in Gebieten mit knappem Wohnraum einzuführen. So wird den Ländern in Paragraph 558 BGB für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten gestattet, per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent abzusenken. In diesen Gebieten ist es den Vermietern dann nur noch erlaubt, bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren um bis zu 15 Prozent zu erhöhen.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385/525-23 40, Fax: 0385/525-23 20
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Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2013