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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2144: Kindertagesförderung im Land ist solide finanziert (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 16. Oktober 2014

Kindertagesförderung im Land ist solide finanziert

Ralf Mucha: Träger haben bei Kita-Verpflegung große Freiheiten



Zur heutigen Debatte im Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Finanzierung des Kindertagesfördergesetzes (KiföG) erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Mucha:

"Das Kindertagesfördergesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist solide finanziert. Seit 2006, dem letzten Jahr, in dem eine Linke-Ministerin für die KiföG-Ausgaben verantwortlich zeichnete, haben wir die Landesmittel um 95 Prozent auf in diesem Jahr 176 Millionen Euro angehoben. Im Vergleich dazu: Der Landeshaushalt wuchs im gleichen Zeitraum um lediglich 4 Prozent.

Allein im U3-Bereich werden heute über 5.000 Kinder mehr betreut als noch 2006. Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 69.000 Kinder im Vorschulalter in Kindergärten, Krippen und bei Tagesmüttern betreut und gefördert. Ein Plus von 16 Prozent zum Stand von 2006.

Wir finanzieren im Land die tatsächlich belegten Plätze mit einer jährlich um zwei Prozent steigenden Grundförderung und geben nicht, wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist, einfach einen Festbetrag, der dann unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder bleibt. Wir finanzieren darüber hinaus Standardverbesserungen wie die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation mit zusätzlichen Millionenbeträgen. Zur Finanzierung dieser Verbesserungen werden Landkreise, Kommunen und Eltern also nicht zusätzlich belastet. Angesichts dieser Anstrengungen von einer ?Unterfinanzierung' zu sprechen, ohne Zahlen vorzulegen, ist eine Frechheit der Linken.

Bezüglich der aktuellen Diskussion um die integrale Verpflegung während der Betreuungszeit ist meine Fraktion überzeugt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung aller Kinder in Krippe, Kita und Tagespflege im Interesse von Kindern und Eltern ist. Die Träger der Kitas haben bei der Umsetzung große Freiheiten. Wir können nur wiederholt darauf hinweisen, die Mitwirkungsrechte der Elternvertretung nach §8 des KiföG M-V seitens der Träger ernst zu nehmen. Gerade bei den Verpflegungsfragen müssen gemeinsam mit den Eltern eine für beide Seiten vernünftige Lösung gesucht werden.

Unter Kosten der Verpflegung, die laut Gesetz die Eltern tragen, sind auch weiterhin nur die Kosten zu verstehen, die für Zubereitung und Ausreichung der Speisen anfallen. Kurz gefasst: Die Eltern zahlen auch weiterhin das Essen und nicht den Tisch. Wir gehen davon aus, dass das Sozialministerium eventuelle Irritationen im Gespräch mit den Jugendämtern ausräumen wird und bis zum Inkrafttreten der integralen Verpflegung in allen Kitas und Krippen im Land vernünftige und bezahlbare Lösungen gefunden werden."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2014