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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2185: Bildungs- und Finanzausschuss bringen Schulgesetzänderung auf den Weg (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 26. November 2014

Bildungs- und Finanzausschuss bringen Schulgesetzänderung auf den Weg

Andreas Butzki/ Torsten Renz: Koalitionsfraktionen sichern Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und heben Finanzhilfesätze für berufliche Bildungsgänge an



Der Bildungsausschuss des Landtages hat heute in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Schulgesetzes abschließend beraten. Die Bildungsobleute von SPD und CDU, Andreas Butzki und Torsten Renz, erläuterten im Anschluss die Änderungsanträge ihrer Fraktionen und den Beschluss des Ausschusses.

"Mit der Anhebung der Finanzhilfesätze für die beruflichen Bildungsgänge Heilerziehungspflege, Altenpflege, Kinderpflege, Kranken- und Altenpflegehilfe sowie Gesundheits- und Krankenpflege auf 80 % profitieren v.a. Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich von der Schulgesetzänderung", verdeutlichten Butzki und Renz.

"Ich freue mich zudem besonders darüber, dass nunmehr auch Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eine höhere Förderung erhalten. Damit würdigen wir die Bedeutung dieses Ausbildungsberufes", so der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki. "Mit all diesen Maßnahmen stärkt die Koalition das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern und entlastet sowohl die Schülerinnen und Schüler, als auch deren Eltern. Denn bereits in der Anhörung haben einige freie Schulträger angekündigt, das Schulgeld für diese Bildungsgänge zu senken. Eine Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich wird dadurch attraktiver. Das ist dringend erforderlich, um einem drohenden Fachkräftemangel besser vorbeugen zu können", unterstrich SPD-Obmann Butzki.

"Darüber hinaus hat die Anhörung bestätigt, dass die von der Koalition auf den Weg gebrachte Vereinfachung der Nachweispflicht richtig ist. Unnötige Bürokratie wird damit abgebaut. Eine Evaluierung der Kostensätze wird bereits zum Schuljahr 2019/2020 und nicht erst im Jahr 2022 erfolgen. Die Kostensätze werden dann neu berechnet und an die Entwicklung in den öffentlichen Schulen angepasst. Weiterhin hat der Ausschuss heute einer Entschließung der Regierungsfraktionen zugestimmt. Den freien Schulen wird künftig ein Ausgleich gezahlt, wenn ihre Lehrkräfte schulische Aufgaben außerhalb der eigenen Schule erfüllen, beispielsweise bei Tätigkeiten in Kommissionen des Bildungsministeriums oder im Rahmen von Wettbewerbsvorbereitungen. Öffentliche Schulen erhalten dafür Anrechnungsstunden. Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es bisher keine vergleichbare Regelung. Diese Regelungslücke wird jetzt geschlossen", sagte der Obmann der CDU-Landtagsfraktion, Torsten Renz.

"Mit der Schulgesetzänderung schaffen wir Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft. SPD und CDU sichern damit auch in Zukunft eine auskömmliche Finanzierung der Schulen. Mit der Zahlung der Kappungsbeträge des Schuljahres 2013/14 an Förderschulen in freier Trägerschaft als zusätzliche Finanzhilfe will die Koalition sicherstellen, dass diese nicht nachträglich noch ein Schulgeld erheben müssen. Damit werden den Förderschulen auch für das zurückliegende Schuljahr 100 Prozent der Personalkosten erstattet", erklärten Butzki und Renz übereinstimmend. Im Dezember wird die Gesetzesänderung im Landtag abschließend beraten.

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2014