Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


MECKLENBURG-VORPOMMERN/2326: Kein Grund für Verschiebung bei Umsetzung der Gerichtsstrukturreform (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 22. April 2015

Kein nachvollziehbarer Grund für Verschiebung bei Umsetzung der Gerichtsstrukturreform


Stefanie Drese: Forderungen der Opposition würden zusätzliche Kosten, personalbezogene Probleme und technische Komplikationen verursachen

Zum Antrag der Oppositionsfraktionen der Grünen und der Linken, die Aufhebung der bislang noch nicht geschlossenen Amtsgerichte sowie die Verlegung des Landessozialgerichts von Neubrandenburg nach Neustrelitz um zwei Jahre zu verschieben, hat die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Stefanie Drese, erklärt:

"Das Anliegen der Opposition ist weder geboten noch sinnvoll. Wir haben bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes dargelegt, dass und warum wir dem nicht zustimmen. Ein Hinausschieben macht keinen Sinn. Es spricht vielmehr alles dafür, die angelaufenen und eingeleiteten Umsetzungsmaßnahmen fortzuführen und zum Abschluss zu bringen.

Gerade unter Kostengesichtspunkten, die ja in dem Gesetzentwurf im Mittelpunkt stehen, wäre die vorgeschlagene Verschiebung nicht zum Nulltarif zu haben. Im Gegenteil: Würde man dem Gesetzentwurf folgen, würde dies zusätzliche Kosten produzieren, etwa für das Unterbrechen laufender Baumaßnahmen, weitere Anmietungen und technische Übergangslösungen im IT-Bereich. Auch müssten Personalmaßnahmen wieder zurückgenommen werden. Zudem ist der Umzug des Landessozialgerichts von Neubrandenburg nach Neustrelitz bereits erfolgt - der Gesetzentwurf also inzwischen veraltet."

Drese abschließend: "Der Landtag hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im März behandelt und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort ist mit den Beratungen bereits begonnen worden. Der mitberatende Finanzausschuss hat dem federführenden Europa- und Rechtsausschuss seine Stellungnahme übermittelt. Der Rechtsausschuss hat erneut eine Anhörung durchgeführt. Ein Volksentscheid wird nach Lage der Dinge aller Voraussicht nach bereits im September dieses Jahres stattfinden können. Es wäre daher redlicher gewesen, wenn die Antragsteller den Gesetzentwurf zurückgenommen hätten."

Die SPD-Fraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf inkl. der aktuellen Änderungsvorschläge erneut ab.

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang