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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2692: Prozesse beim Breitbandausbau optimieren und effizienter gestalten (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Mittwoch, 20. April 2016

Prozesse beim Breitbandausbau optimieren und effizienter gestalten

Susann Wippermann: Verlegung von Leerrohren bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen senkt Kosten


Der Landtag hat sich heute auf Initiative der SPD mit einem Gesetzentwurf zum erleichterten Zugang zu digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen in M-V beschäftigt. Ziel ist es, dass bei Neuerrichtung bzw. umfangreicher Renovierung bestimmter Gebäudearten (u.a. Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Gebäude) eine Ausstattungspflicht mit Leerrohren festgeschrieben wird. Hierzu erklärt die Sprecherin für Netzpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Susann Wippermann:

"Mit dieser gesetzlichen Regelung würde MV einen Schritt in die richtige Richtung beim Aufbau von Breitbandinfrastrukturen gehen. Durch effiziente Verknüpfung bei bestimmten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sollen Kosten gesenkt und räumliche Kapazitäten für mögliche zukünftige Maßnahmen geschaffen werden.

Die Glasfaserverkabelung oder eine Verlegung von Leerrohren im Gebäude stellt eine geringfügige Mehrinvestition dar, mit der später eine teure nachträgliche Aufrüstung vermieden werden kann. Ausdrücklich ausgenommen von diesen Regelegungen sind etwa Scheunen oder reine Lagerhallen. Zudem sieht der Gesetzentwurf Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten vor, bei denen eine Ausstattungspflicht unverhältnismäßig wäre, z.B. Einfamilienhäuser, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser

Wir brauchen moderne, intelligente und leistungsstarke Hochgeschwindigkeitsnetze. Der dafür notwendige Breitbandausbau kostet viel Geld. Mit unserem Gesetz werden wir die Prozesse optimieren und effizienter gestalten. Auch diese vermeintlich kleineren Maßnahmen werden dazu beitragen können, neben Kosteneinsparungen, vor allem den Ausbau bis in die Wohnungen der Nutzerinnen und Nutzer schneller voran zu bringen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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