Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


MECKLENBURG-VORPOMMERN/3143: Vergabemindestlohn kommt besonders Beschäftigten ohne Tariflohn zugute (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 17. Mai 2018

Vergabemindestlohn kommt besonders Beschäftigten ohne Tariflohn zugute


Anlässlich der geäußerten Bedenken von Wirtschaftsvertretern und Kommunalpolitikern über das Vergabegesetz, das einen Mindestlohn von 9,54 Euro vorsieht, erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger:

"Uns ist wichtig, den Kommunen bei der Vergabe Rechtssicherheit zu verschaffen. Darum machen wir verbindliche Vorgaben für den Mindestlohn von 9,54 Euro. Das ist zumindest ein existenzsichernder Lohn, wie das auch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung in ihrer Untersuchung belegt. Dabei ist uns natürlich klar, dass damit keine großen Sprünge gemacht werden können. Wenn nun behauptet wird, dass niemand vom Vergabemindestlohn profitieren könne, weil die meisten Tariflöhne ja drüber liegen, so sei daran erinnert, dass eine große Zahl von Unternehmen im Land eben bedauerliche Weise nicht tarifgebunden ist. Statistiken belegen, dass die Löhne in solchen Unternehmen 30 Prozent unter denen von tarifgebundenen liegen. Und noch etwas ist uns wichtig: Der von uns eingebrachte Vergabemindestlohn ist der zweit höchste in Deutschland, und wir wissen heute schon, in welche Richtung er voranschreiten wird, denn er wird an die Tariflohnentwicklung gekoppelt. Das heißt, er steigt bereits im Oktober. Vom Vergabemindestlohn wird also ein wichtiges Signal ausgehen, in welche Richtung sich die Löhne im Land entwickeln müssen. Und dieses Signal wird ankommen, da sind wir uns sicher."

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang