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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3415: Gesetz schafft mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der Wohlfahrtspflege (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 30. Oktober 2019

Gesetz schafft mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der Wohlfahrtspflege


Zum heutigen [30.10.2019] Beschluss des Wohlfahrtsgesetzes im Sozialausschuss erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jörg Heydorn:

"Wie zukünftig staatliche Gelder an die Wohlfahrtsverbände vergeben und verwendet werden, wird transparenter. Dafür hat heute der Sozialausschuss mit den Stimmen der SPD und CDU bei Gegenstimmen der AfD und Der Linken den Weg freigemacht. Zukünftig müssen die Sozialträger klar aufzeigen, wo und wofür Landesgelder eingesetzt wurden. Dafür werden die Prüfrechte und Berichtspflichten verbessert. Zudem wird eine Transparenzdatenbank eingeführt, die Auskünfte u. a. über die Ziele, Werte, Unternehmensstrukturen aber vor allem über den Einsatz von Landesgeld gibt.

Das neue Gesetz sieht aber auch eine sach- und aufgabengerechtere Finanzierung der Wohlfahrtspflege vor. Das spart Bürokratie ein und gibt den Wohlfahrtsverbänden mehr Planbarkeit.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden zum Gesetzentwurf noch Änderungen im Sozialausschuss beschlossen. Diese umfassen zum Beispiel Regelungen dafür, dass zukünftig alle Träger ab einer bestimmten Wertgrenze an der Transparenzdatenbank mitwirken müssen - egal, ob das Landesgeld direkt vom Land oder indirekt von den Kommunen ausgezahlt wurde. Außerdem wird sichergestellt, dass Landesgelder nur für Aufgaben, die Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen, verwendet werden können."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2019

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