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NORDRHEIN-WESTFALEN/1920: Wissenswertes rund um die Wahl am 13. Mai 2012 (Li)


Landtag intern 4/2012
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Der Souverän ist am Zug
Wissenswertes rund um die Wahl am 13. Mai 2012



In der Demokratie haben die Bürgerinnen und Bürger das Sagen. Damit der Wählerwille sich tatsächlich in der Volksvertretung, dem Parlament, widerspiegelt, gibt es allerhand Regeln. Diese betreffen insbesondere auch die Landtagswahlen und legen fest, wie der Weg von der Stimmabgabe zur Mandatsverteilung verläuft. Mit Blick auf den kommenden Wahltermin am 13. Mai 2012 (aufgrund der Selbstauflösung) erklärt Landtag Intern die wichtigsten Fragen.


Alle fünf Jahre stimmen die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl über die Zusammensetzung des nordrhein-westfälischen Parlaments ab. Die gewählten Abgeordneten repräsentieren für die dann anschließenden fünf Jahre - so lang dauert normalerweise eine Wahlperiode - die Bevölkerung. Sie sind dabei keinerlei Weisung unterworfen, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Wahlberechtigt sind alle Erwachsenen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen leben.

Zwei Stimmen

Seit der Landtagswahl am 9. Mai 2010 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme können sie die Kandidatin oder den Kandidaten ihres Wahlkreises unterstützen, von der oder dem sie im Parlament vertreten werden möchten. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich für eine Partei.

Wer nur seine Erst- oder nur seine Zweitstimme vergeben hat, macht seinen Stimmzettel nicht ungültig. Ungültig sind Stimmzettel nur dann, wenn aus ihnen der Wählerwille nicht klar hervorgeht oder wenn Anmerkungen auf dem Stimmzettel gemacht wurden.

Wer selbst zur Landtagswahl antreten und sich um einen Sitz im Parlament bewerben möchte, muss wahlberechtigt sein und seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen. Allerdings ist die Zeitspanne, in der bei der derzeitigen Landeswahlleiterin Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden konnten, bereits seit dem 10.‍ ‍April 2012 abgelaufen.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Danach zählen die Wahlhelferinnen und -helfer die Stimmen öffentlich aus und übermitteln das Ergebnis an die zuständigen Wahlorgane.

Wer am Wahltag verhindert ist, sein zuständiges Wahllokal persönlich aufzusuchen - die Adresse befindet sich auf der per Post zugesandten Wahlbenachrichtigung - kann auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Menschen, die bei der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal Hilfe brauchen, können eine Person ihres Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Grundsätzlich aber geben die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme persönlich und geheim ab.

Nach 18 Uhr werden die ersten Hochrechnungen des Wahlergebnisses bekannt gegeben. Dieses kann sich freilich noch verändern. Alle Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben, sind im Landtag vertreten. Steht fest, welche Parteien wie viel Prozent der Stimmen bekommen haben, wird errechnet, wie viele Sitze ihnen jeweils anteilig im Parlament zustehen.

Ergebnis und Sitzverteilung

Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen bekommen, ziehen direkt in den Landtag ein. Entsprechend der 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen stehen damit schon die ersten 128 Abgeordneten der neuen Legislaturperiode fest. Die restlichen Abgeordneten ziehen über die Landesreservelisten der Parteien in den Landtag ein. Stehen einer Partei mehr Sitze zu, als sie erfolgreiche Direktkandidatinnen oder -kandidaten in den Wahlkreisen hatte, stockt sie also die noch fehlende Anzahl der Abgeordneten über ihre Liste auf. Wer an welcher Stelle auf ihrer Liste steht, entscheidet jede Partei im Vorfeld der Wahl selbst.

Es kommt auch vor, dass über die Erststimmen mehr Direktkandidatinnen oder -kandidaten einer Partei ihren Wahlkreis gewinnen und damit einen Sitz im Parlament sicher haben, als der Partei entsprechend des Zweitstimmen-Ergebnisses zustehen (Überhangmandate). Weil diese Partei nun mit unverhältnismäßig vielen Abgeordneten im Parlament vertreten wäre, dürfen in einem solchen Fall auch die anderen in den Landtag gewählten Parteien entsprechend mehr Abgeordnete in den Landtag bringen, damit das Verhältnis wieder stimmt (Ausgleichsmandate).

Die Gesamtzahl der Sitze im Landtag ist somit nicht von vornherein vorhersehbar. Fest steht nur: Entsprechend der gesetzlichen Mindestzahl werden mindestens 181 Abgeordnete dem neuen Parlament angehören.


Kasten

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Ausführliche Informationen rund um Wahlrecht und Mandatsverteilung in Nordrhein-Westfalen bietet die neue Informationsbroschüre "Landtagswahl 2012 - Von der Wählerstimme zum neuen Parlament". Sie ist kostenlos zu bestellen unter Tel. (0211) 884-2851 oder per Mail: email@landtag.nrw.de.

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Quelle:
Landtag intern 4 - 43. Jahrgang, 18.04.2012, S. 4
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Eckhard Uhlenberg, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-25 45, -21 07, -23 09
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email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2012