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NORDRHEIN-WESTFALEN/1996: Rauchmelder werden Pflicht (Li)


Landtag intern 4/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Kleine Box soll Leben retten
Der Landtag novelliert die Bauordnung - Rauchmelder werden Pflicht
Plenarbericht

Von Sonja Wand



20. März 2013 - Etwa 50 Brandopfer sind pro Jahr in NRW zu beklagen. Nun hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf (Drs. 16/1624) vorgelegt, der alle Wohnungsbesitzer verpflichtet, neue Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten und bereits bestehende Wohnungen bis Ende 2016 entsprechend nachzurüsten. Um die Wartung, etwa den Austausch der Batterien, sollen sich die Mieterinnen und Mieter kümmern. Unter den Fraktionen besteht im Grunde breite Einigkeit für die Idee. In der Plenardebatte ging es um Verbesserungsvorschläge.

Bezüglich der Lastenverteilung erklärte Hubertus Kramer (SPD), das Gesetz ermögliche auch eine vertragliche Einigung zwischen Eigentümer und Mietpartei, dass ersterer auch die Wartung der Rauchmelder übernehmen könne. Zudem wies er darauf hin, dass der Gesetzentwurf nicht zuletzt dem Beharren der Feuerwehr zu verdanken sei. "Wir bringen heute eine Gesetzesinitiative zu Ende, die nachhaltigen Schutz für Menschen bedeuten soll. Wir senden mit der Entscheidung auch die Botschaft an unsere Feuerwehren aus, dass wir ihre Arbeit zum Wohle unserer Mitbürger auch dadurch unterstützen wollen, dass wir endlich ihre zentrale Forderung erfüllen."

"Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht", bewertete Klaus Voussem (CDU) den Gesetzentwurf und wies auf Kritikpunkte von Sachverständigen hin. So fehle Rechtssicherheit, wenn der Gesetzestext besondere Kontrollen nicht klar ausschließe. Die Kommunen würden durch den Batterieaustausch in allen Wohnungen, in denen der Staat die Miete zahle - Stichwort Hartz IV - finanziell belastet. Auch müssten die Anforderungen an Rauchmelder konkretisiert werden. Zudem kritisierte der Abgeordnete mangelnde Flexibilität. Der Eigentümer werde in seiner Entscheidung, selbst für die Wartung zu sorgen, zeitlich zu sehr festgelegt.

"Jeder einzelne durch Rauchmelder gerettete Mensch rechtfertigt die Einführung einer Pflicht zum Einsatz von Rauchmeldern", bekräftigte Daniela Schneckenburger (GRÜNE). Von der ersten Flamme bis zum Brand vergingen selten mehr als vier Minuten. Umso wichtiger sei es, in der davor liegenden Schwelbrandphase gewarnt zu werden. Denn im Schlaf nehme man den entstehenden Rauch später wahr als am Tag - lebensentscheidend später, sagte die Abgeordnete. Es gebe keine andere bekannte Maßnahme, die so wirkungsvoll und gleichzeitig so kostengünstig sei wie der Rauchmelder - ein Gerät koste in etwa 10 Euro, sagte sie.

"Wir sagen Ja zu Rauchmeldern", erklärte Holger Ellerbrock für die FDP-Fraktion. Er schlug jedoch eine kleine Änderung vor, die es dem Vermieter flexibler emögliche, selbst die Wartung der Rauchmelder zu übernehmen, um Sicherheit zu haben. "Ich will nicht verhehlen, dass ich, wenn ich in einer solchen Situation wäre, die Wartung gerne selbst übernehmen würde, um auf der sicheren Seite zu sein", erklärte er. Darüber hinaus sprach der Abgeordnete von Optimierungspotenzial hinsichtlich der Kontrollen: "Was nützt ein Gesetz, wenn wir es nicht kontrollieren?" Grundsätzlich aber könne seine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

"Im Ansatz ist er ein richtiger Schritt, auch wenn er durchaus verbesserungswürdig ist", meinte auch Stefan Fricke (Piraten) zum Gesetzentwurf. Er fand den vorliegenden Entwurf halbherzig. "Perfektion hätte hier bedeutet, wenn dieser Gesetzentwurf die Anbringung von Rauchmeldern auch in allen anderen Wohnräumen vorgesehen hätte" - und nicht nur in Schlafzimmern und Fluren als Fluchtwegen, begründete Fricke seine Position. "Was nützt ein Rauchmelder im Schlafzimmer, wenn im Wohnzimmer ein Schwelbrand ausbricht?" Bis der Alarm ausgelöst werde, könne es bereits zu spät sein, weil Qualm und Gase sich schon verteilt haben könnten.

Bauminister Michael Groschek (SPD) argumentierte, es gehe darum, zunächst einmal das Gesetz im Grunde genommen einmütig zu verabschieden, um eine Mindestausstattung an Rauchmeldern zu gewährleisten. Natürlich sei noch mehr noch besser, antwortete er seinem Vorredner. Groschek vermutete aber, dass die meisten Haushalte ohnehin zusätzliche Rauchmelder anbringen würden, auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Ausdrücklich dankte er den Feuerwehren, deren Hartnäckigkeit dabei geholfen habe, das Gesetz endlich so weit voranzubringen. Wenn sich in der Praxis Verbesserungsbedarf zeigen sollte, wolle man dies aufgreifen und umsetzen, versprach der Minister.


VERABSCHIEDET

Bei Enthaltung der CDU hat der Landtag den Gesetzentwurf (Drs. 16/1624) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

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Quelle:
Landtag intern 4 - 44. Jahrgang, 24.4.2013, S. 9
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2013