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NORDRHEIN-WESTFALEN/1998: Sachverständige unterstützen Gesetzentwurf für Kinderfeuerwehren (Li)


Landtag intern 4/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Lob für Löschzwerge
Sachverständige unterstützen Gesetzentwurf für Kinderfeuerwehren
Ausschussbericht

Von Sonja Wand



11. April 2013 - Die Freiwillige Feuerwehr sorgt sich um Nachwuchs. Die Jugendfeuerwehren nehmen erst Zehnjährige auf - zu diesem Zeitpunkt haben sich aber viele schon für andere Vereine entschieden. Vereinzelt gibt es zwar Kinderfeuerwehren für Knirpse ab sechs Jahren. Weil sie aber noch an keinen Einsätzen beteiligt seien, fehle der Versicherungsschutz. Ein Grund für die CDU-Fraktion, einen Gesetzentwurf (Drs. 16/1167) vorzulegen, der das ändern und den Weg bereiten soll für mehr Kinderfeuerwehren im Land. Sachverständige unterstützten das Vorhaben in einer Anhörung im Innenausschuss (Vorsitz Daniel Sieveke, CDU).


Pilot, Astronaut und Feuerwehrmann - so beschrieb Sabine Voss von der Feuerwehr Dormagen die Berufswünsche vieler Kinder und schloss daraus: "Hier liegt das Potenzial, das es auszunutzen gilt." Die Feuerwehrfrau konnte aus der Praxis berichten: "Wenn Sie sehen könnten, mit welchem Feuereifer unsere Löschzwerge ans Werk gehen, da geht Ihnen das Herz auf." In Dormagen jedenfalls schreibe die Kinderfeuerwehr eine Erfolgsstory. Es gelinge durchaus, viele Kinder später in die Jugend- und dann sogar in die Erwachsenenfeuerwehr zu übernehmen. Die Kinderfeuerwehr koste weit weniger als die Folgen in der Zukunft, wenn es nämlich an Einsatzkräften fehle. Wichtig war ihr eine Regelung zum Versicherungsschutz. Die Feuerwehr zahle derzeit eine private Unfallversicherung für die Kinder und lebe mit dem Risiko einer fehlenden Haftpflichtversicherung.

Bernd Schneider vom Verband der Feuerwehren in NRW sagte, die Feuerwehren seien gespalten in der Frage der Löschknirpse - wie vor 50 Jahren, als es um Jugendfeuerwehren gegangen sei, die es heute fast überall gebe. Ihm war es wichtig, dass die Feuerwehren praktikable Handlungsempfehlungen an die Hand bekämen und dass Kinderfeuerwehren geordnet eingeführt würden - wenn auch, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für jede Kommune freiwillig. Für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände lobte Hans-Gerd von Lennep die Kann-Regelung im Gesetz. Erstens müssten dann Bedenkenträger keine Bambinifeuerwehren gegen ihre Überzeugung einrichten, und zweitens lasse sie den Kommunen finanziellen Handlungsspielraum. Anders als wenn eine bestimmte Finanzierung gesetzlich festgeschrieben würde, bleibe so Raum für individuelle Lösungen, die die Stadtkasse nicht belasteten, wie etwa Sponsoring und Ähnliches. "Kinder wollen als Feuerwehrleute erkannt werden", brachte Edgar Stary von der Gewerkschaft Verdi die Sprache auf passende Kleidung für die Löschzwerge. Zwar müsse man sich darüber unterhalten, wer entsprechende Kosten übernehme, aber wie alle anderen Sachverständigen sah Stary kein besonders großes Problem bei der Finanzierung. Wichtig fand er hingegen die Frage, wer sich denn mit den Sechsjährigen befassen solle und welche pädagogischen Voraussetzungen erfüllt sein müssten.

Darauf antwortete Schneider: Eltern zu sein und selbst Kinder zu haben, das sei die beste Voraussetzung und die wichtigste Ausbildung. Die Betreuung der Knirpse stelle sich leichter dar als bei Jugendlichen. Eltern und freiwillige Betreuerinnen oder Betreuer mit pädagogischem Hintergrund, beispielsweise mit Kindergartenerfahrung, könnten hinzukommen.

Kosten kein Problem

Diese Position unterstützte der Praktiker Georg Würth. Der Feuerwehrmann aus Kierspe leitet seit knapp zwei Jahren selbst eine Kinderfeuerwehr. Dort sei die Betreuung durch Eltern und freiwillige pädagogische Kräfte völlig ausreichend. Auch Kosten seien kein Problem, berichtete er aus seiner - überschuldeten - Stadt, die nur die Versicherungskosten trage. Ansonsten arbeiteten die Löschzwerge kostenneutral. Würth nannte noch zwei weitere Aspekte, um den Gesetzentwurf zu unterstützen: Zum einen bekomme man über die Kinderfeuerwehr, die auch kleine türkische und italienische Feuerwehrmänner habe, Zugang zu Menschen mit Migrationshintergrund, die sonst der Feuerwehr als staatlicher Organisation eher verschlossen gegenüberstünden. Zum anderen sei der Zugang zur Jugendfeuerwehr in einem Alter ab zehn Jahren besonders schwer, weil die Kinder gerade die Schule wechselten, sich neu sortieren müssten und erst einmal mit sich selbst beschäftigt seien. Wenn sie aber schon vorher einer Kinderfeuerwehr angehört hätten, könne diese in der Umbruchphase ein Ruhepol und Rückzugsort sein. "Sie haben es in der Hand", appellierte Feuerwehrfrau Voss an die Ausschussmitglieder.

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Quelle:
Landtag intern 4 - 44. Jahrgang, 24.4.2013, S. 15
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2013