Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

NORDRHEIN-WESTFALEN/2046: Gemeindefinanzierungsgesetz (Li)


Landtag intern 9/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Plenum
Gemeindefinanzierungsgesetz

Von Daniela Braun, Christoph Weißkirchen, Sonja Wand



Die Städte und Gemeinden bekommen im nächsten Jahr vom Land mit rund 9,4 Mrd. Euro so viel Geld wie nie - aber bedeutet das auch, dass der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 2014 ein gelungenes Werk ist?


Die Kommunen bräuchten ein stabiles Fundament, also eine auskömmliche finanzielle Ausstattung, meinte Kommunalminister Ralf Jäger (SPD). Diesem Anspruch genüge der GFG-Entwurf. Konsequenzen aus dem Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs werde die Regierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtern und zum GFG 2015 umsetzen. Der Minister zeigte sich darüber hinaus zufrieden, ebenfalls gemeinsam mit den Kommunen eine faire und verfassungsgemäße Regelung zu den Einheitslasten gefunden zu haben.

"Das Gemeindefinanzierungsgesetz berücksichtigt erneut keine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen", kritisierte Ina Scharrenbach (CDU). Auch setze es dringende Anpassungen infolge des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) nicht um. Somit könne das GFG auch kein stabiles Fundament schaffen; auf Dauer trage es nicht. Das angesprochene Gutachten bescheinige Nordrhein-Westfalen, ein Hochsteuerland zu sein, und Steuern seien wegen entstehender Standortnachteile Gift für die Kommunen. Das mögliche Gegengift aber fehle.

In einen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern wolle NRW nicht eintreten, entgegnete Michael Hübner (SPD). Richtig sei auch gewesen, Befrachtungen im GFG zurückzunehmen und den Kommunen zehn statt drei oder vier Jahre für eine Haushaltskonsolidierung zuzugestehen. Damit gehe einher, dass die Kommunen über ihre Investitionen und Kosten selbstständig entscheiden könnten. Ein grundsätzliches Problem sah Hübner in hohen Soziallasten in den NRW-Kommunen. Dieses Problem könne aber das Land nicht allein lösen, hier sei der Bund gefragt.

Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes sei unzulänglich und müsse dringend überarbeitet werden, befand Kai Abruszat (FDP). Er begründete dies damit, dass der Minister die wesentlichen Erkenntnisse aus dem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten unterschlagen und nicht umgesetzt habe. Unzufrieden war der Abgeordnete etwa mit der Aktualisierung der Grunddaten. "Sie haben neue Daten genommen, und Sie haben diese Daten so lange gebeugt, bis sie in ein überkommenes, 25 Jahre altes System hineinpassten", warf Abruszat dem Minister vor.

Zur Kritik am GFG sagte Mario Krüger (GRÜNE): "Wir halten daran fest, die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf Grundlage der jeweils aktuellsten Grunddaten vorzunehmen." Umverteilungswirkungen wolle man abmildern, indem diese schrittweise zum Tragen kämen. Weil die kommunalen Spitzenverbände zu gegenteiligen Auffassungen bezüglich des Gutachtens gekommen seien, habe man den Diskussionsprozess nicht übers Knie brechen wollen. Deshalb würden erst 2015 Konsequenzen aus dem Gutachten gezogen, etwa hinsichtlich des Rechnungssystems.

Dass sowohl Rot-Grün als auch CDU und FDP in Bezug auf das GFG "ihre Schützengräben verlassen", hoffte Dietmar Schulz (PIRATEN). Es gelte, über eine größere Lösung nachzudenken, als nur den Soziallastenansatz etwas zu verschieben. Schulz sprach sich außerdem dafür aus, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen insgesamt neu zu ordnen, also die Regelung, wer wie viel vom Kuchen abbekomme, zu überarbeiten. Nur zu diskutieren, wie die festgelegten Mittel der Kommunen untereinander verteilt würden, führe nicht weiter.


Tabelle: DATEN ZUR GEMEINDEFINANZIERUNG
Quelle: Finanzministerium NRW

DATEN ZUR GEMEINDEFINANZIERUNG                   
 (in Klammern Veränderung gegenüber Vorjahr/Angaben in Euro)

Zuweisungen
9.378 Millionen (+723 Millionen)
Schlüsselzuweisungen

davon für
o Gemeinden
o Kreise
o Landschaftsverbände
7.958 Millionen (+613 Millionen)

6.245 Millionen                
932 Millionen                
781 Millionen                
Schulpauschale/Bildungspauschale
600 Millionen                
Investitionspauschalen
700 Millionen (+107 Millionen)
Pauschale Bedarfszuweisungen
34 Millionen (+3 Millionen) 
Sportzuweisungen
50 Millionen                
Verbundsatz

23 Prozent                  

*

Quelle:
Landtag intern 9 - 44. Jahrgang, 16.10.2013, S. 8
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf
Telefon (0211) 884-25 45, -23 04, -21 07, -23 09,
Telefax (0211) 884-35 51
email@landtag.nrw.de
Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2013