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NORDRHEIN-WESTFALEN/2067: Windräder im Wald (Li)


Landtag intern 1/2014
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Windräder im Wald
Ein Teil der Energiewende in Nordrhein-Westfalen
Plenarbericht

Von Anica Bömke-Ziganki



18. Dezember 2013 - Klimaschutz? Ja! Aber zu welchem Preis? In ihrem Antrag "Keine Windräder im Wald - Landesregierung muss Kritik von Bürgern und Naturschützern ernst nehmen" (Drs. 16/4446) fordert die FDP, Waldflächen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich als Standort für Windenergieanlagen auszuschließen. Die anderen Fraktionen sprachen sich in der Debatte für eine differenziertere Betrachtung der Standortdebatte aus.


Karlheinz Busen (FDP) warf Umweltminister Remmel vor, wichtige Funktionen des Waldes, etwa als Lebens- und Erholungsraum, durch einen massiven Ausbau der Windenergie ebendort zu gefährden. Pro Jahr stürben 160.000 Vögel und 300.000 fliegende Säugetiere durch Windräder. Einem "Monsterwindrad" fielen bis zu 10.000 Quadratkilometer Wald zum Oper, erklärte der Abgeordnete. Zusätzlich müssten kreisbreite Straßen und Schneisen in den Forst geschlagen werden. Klimaschutz dürfe nicht das Argument für die Gefährdung des Lebensraums Wald sein. Der Nutzen von Windrädern stünde in keinem Verhältnis zu den Schäden - auch für zukünftige Generationen.

Viele Faktoren belasteten den Wald, darunter insbesondere auch die klimatischen Bedingungen, erwiderte Norbert Meesters (SPD). Dass hier gehandelt werden müsse, sei allen klar. Gerade der Windenergieerlass vom Jahr 2011 beruhe auf einer Abwägung zwischen den Interessen des Naturschutzes und den Zielen der Energiewende. Der vom Umweltministerium herausgegebene Leitfaden zu Windenergie im Wald enthalte klare Regeln hinsichtlich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Eine uneingeschränkte Nutzung des Waldes für Windenergie, wie die FDP in ihrem Antrag suggeriere, gebe es nicht und werde es auch nicht geben, unterstrich Meesters.

In Nordrhein-Westfalen nehme der Wald mit 871.000 Hektar etwa 25,5 Prozent der Landesfläche ein, führte Hubertus Fehring (CDU) aus. Diese Flächen bei der Standortbestimmung generell auszuklammern, sei sachlich nicht gerechtfertigt und benachteilige die Eigentümer. Dies seien neben Privatpersonen auch Kommunen und das Land. Wertvolle Wälder mit alter und artenreicher Flora und Fauna sowie wichtige Erholungswälder seien von der Nutzung durch Windenergie ausgeschlossen. Seiner Fraktion sei wichtig, dass die kommunale Planungshoheit gewährleistet bleibe und Betroffene frühzeitig in die Windparkplanung einbezogen würden, sagte der Christdemokrat.

Die FDP schreibe in ihrem Antrag, die Naturschutzverbände schlügen Alarm - tatsächlich seien sie aber gar nicht gefragt worden, so Wibke Brems (GRÜNE). Dagegen seien aber die Leitfäden zum Artenschutz und zur Windenergie im Wald gemeinsam mit den Naturschutz- und Investorenverbänden erarbeitet worden. Die Auswirkungen von erneuerbaren Energien müssten beispielsweise mit denen fossiler verglichen werden. So gebe es Wälder, wie etwa Monokulturen, die einen geringeren ökologischen Wert hätten. Freifahrtscheine gebe es deshalb nicht. Ließe NRW sich von der Energiewende abbringen, hieße das auch, nicht länger Energieland Nummer eins zu sein.

Vor dem Hintergrund, dass der Anteil der durch Windkraft erzeugten Energie von derzeit rund drei auf 15 Prozent in sieben Jahren steigen solle, sei es dringend erforderlich, sämtliche geeignete Standorte zu betrachten, führte Kai Schmalenbach (PIRATEN) aus. Gerade die Weiterentwicklung der Anlagen zur Nutzung regenerativer Energieträger sei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz, der auch für Wälder hier in NRW überlebenswichtig sei. Die FDP müsse sich überlegen, was die Alternative zu Windrädern sei, meinte Schmalenbach. Braunkohlewerke über das ganze Land zu verteilen, sei jedenfalls keine Lösung.

Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) bemängelte, dass es der FDP nicht um eine Sachdebatte, sondern vielmehr darum gehe, Emotionen zu befeuern. Eigentliches Ziel des Antrags sei es, Stimmung gegen die Energiewende zu machen, vermutete er. Gerade die FDP habe noch vor kurzem in der Bundesregierung gesessen und den Atomausstieg beschlossen. Da müsse sie zumindest erklären, dass sie heute nicht mehr zu den im Jahr 2011 gemeinsam in Bundesrat und Bundestag beschlossenen Verabredungen stehe. "Wenn wir die Energiewende gemeinsam wollen, dann müssen wir auch die Verantwortung übernehmen, zu sagen, wo sie denn stattfindet", betonte Remmel.


WEITERE BERATUNG
Der FDP-Antrag (Drs. 16/4446) wurde einstimmig an den Umweltausschuss überwiesen, der die federführende Beratung übernimmt. Der Wirtschaftsausschuss wird mitberatend tätig.

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Quelle:
Landtag intern 1 - 45. Jahrgang, 29.1.2014, S. 5
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2014