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NORDRHEIN-WESTFALEN/2290: Wie geht's jetzt weiter? - Was im Landtag in den kommenden Wochen passiert (Li)


Landtag intern 5/2017
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Wie geht's jetzt weiter?

Was im Landtag in den kommenden Wochen passiert

von Dr. Stephan Malessa


Der Wahlkampf ist gelaufen, die Wählerinnen und Wähler haben entschieden, die Kräfteverhältnisse im neuen Landtag sind klar. Doch noch sind die neuen Abgeordneten nicht verpflichtet und auch die neue Landesregierung ist noch nicht vereidigt. Fragen und Antworten rund um den Wechsel der Wahlperiode.


Wann werden die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten Mitglieder des Landtags?

Die aktuelle Wahlperiode endet am 31. Mai 2017. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind damit ab dem 1. Juni 2017 Abgeordnete. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Landtags beginnt am 1. Juni 2017 um 15 Uhr. Darin erheben sich alle Abgeordneten von ihren Sitzen und geben eine Verpflichtungserklärung ab, u. a. ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen.

Gibt es zurzeit noch Sitzungen im Landtag?

Da die 16. Wahlperiode noch läuft, können auch noch Sitzungen in alter Zusammensetzung stattfinden. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum "Fall Amri" hat zum Beispiel vereinbart, bis zum Ende der Wahlperiode zu tagen.

Wann beginnen die Fraktionen und die neu gewählten Abgeordneten mit der Arbeit im Landtag?

Viele Abgeordnete sind wiedergewählt worden, für sie ändert sich nicht viel. Die neu gewählten Mitglieder des Landtags erhalten zum 1. Juni ihre Amtsausstattung, u. a. Computer für die Arbeit im Landtag und in den Wahlkreisen. Auch die neu zu gründenden Fraktionen nehmen die Arbeit auf. Sie haben sich bereits zu ersten Sitzungen getroffen. Außerdem stellen die Fraktionen und neu gewählten Abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Wann wird der Plenarsaal umgebaut?

Im neuen Plenarsaal müssen 199 Abgeordnete von 5 Fraktionen Platz finden. Das sind nicht nur 38 Abgeordnete weniger als in der zu Ende gehenden Wahlperiode, sondern auch die Größen der Fraktionen haben sich geändert. Damit muss die Zahl der Sitze und die Größe der "Kuchenstücke" im Rund des Plenarsaals angepasst werden. In den kommenden Tagen werden deshalb die Plätze so verschoben, dass sie den neuen Kräfteverhältnissen entsprechen. Wer wo sitzt, bestimmen die Fraktionen.


Verpflichtungsformel für alle Mitglieder des Landtags in der ersten Sitzung der Wahlperiode

"Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden."

§ 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags
Nordrhein-Westfalen.


Was passiert bei der konstituierenden Sitzung?

Das an Jahren älteste Mitglied des Landtags wird die erste Sitzung der neuen Wahlperiode eröffnen. Wichtigster Punkt der Tagesordnung: die Wahl des neuen Präsidiums. Über die Präsidentin oder den Präsidenten sowie ihre bzw. seine Stellvertretung wird geheim abgestimmt. Auch die Schriftführerinnen und Schriftführer werden in der konstituierenden Sitzung gewählt. Diese Abgeordneten unterstützen die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Leitung der Plenarsitzungen und werden von ihren Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis im Landtag vorgeschlagen.

Was sind die ersten offziellen Dokumente der neuen Wahlperiode?

Die erste Drucksache ist die Geschäftsordnung des Landtags. Sie enthält Regeln des parlamentarischen Betriebs und wird in der konstituierenden Sitzung beschlossen. Und auch die erste Information des Landtags hat Tradition: Es ist das neue Verzeichnis der gewählten Abgeordneten.

Wann kommt die Landesregierung ins Amt?

Der Termin hängt vom Verlauf der Koalitionsverhandlungen ab. Bis zur Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten bleibt die bisherige Landesregierung geschäftsführend im Amt. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten aus seiner Mitte, das heißt, sie oder er muss Mitglied des Landtags sein. Das gilt nicht für die Ministerinnen und Minister. Sie werden von der Regierungschefin oder dem Regierungschef ernannt und im Plenum von der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten vereidigt.

Wann treffen sich die Ausschüsse zum ersten Mal?

Bereits in der konstituierenden Sitzung wird der Petitionsausschuss eingesetzt. Er soll gewährleisten, dass Bitten oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag bearbeitet werden können. In der Vergangenheit wurden auch der Wahlprüfungs-, der Haushalts- und Finanz- sowie der Hauptausschuss in der ersten Sitzung eingesetzt. sam

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Quelle:
Landtag intern 5 - 48. Jahrgang, 22.05.2017, S. 10-11
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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Telefon (0211) 884-2472, -2850, -2442, -2304, -2107, -2309
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Internet: www.landtag.nrw.de, www.landtagintern.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2017

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