Landtag intern 11/2017
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger
Pro und Kontra Studiengebühren
Sachverständige äußern sich zum Thema "Gebührenfreiheit an
Hochschulen"
von Susanne Ellert
21. November 2017 - Sachverständige haben sich im Wissenschaftsausschuss zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Gebührenfreiheit an Hochschulen geäußert. Die Landesregierung hatte zuvor angekündigt, Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern einführen zu wollen. Diese Pläne schadeten der Internationalisierung der Hochschulen, kritisiert die SPD-Fraktion.
Der Gesetzentwurf (17/85) sieht vor, dass "die Erhebung
jeglicher Art von Studiengebühren durch das Land oder die staatlich
finanzierten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen" nicht stattfindet.
Die Gebührenpläne der Landesregierung bedeuteten einen "Verzicht auf
gute Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und
qualifizierte Fachkräfte", begründet die SPD-Fraktion ihren Entwurf.
Viele Studierende aus Nicht-EU-Ländern könnten sich das Studium dann
nicht mehr leisten. Zudem sei der Schritt zur Wiedereinführung von
generellen Gebühren für alle Studierenden nicht weit.
Die Landesrektorenkonferenz NRW (LRK NRW) lehnt den Gesetzentwurf ab. Für die nicht auskömmliche Hochschulfinanzierung müsse eine Lösung gefunden werden. Der Entwurf schließe zudem auch bereits bestehende Gebühren, wie die von Gasthörern, ein. "Beiträge können ein sinnvolles Instrument sein, um die Qualität der Lehre an Hochschulen zu verbessern", so die Rektorenkonferenz.
Der Deutsche Hochschulverband NRW erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass er generell kein "Verfechter von Studienbeiträgen" sei. Dem Gesetzentwurf der SPD könne er aber nicht zustimmen. Vor dem Hintergrund sich verschlechternder Studien- und Finanzierungsbedingungen stehe der Verband einer Gebühr für Studierende aus Nicht-EU-Ländern offen gegenüber.
Die Landeskonferenz der Kunst- und Musikhochschulen hingegen sieht insbesondere Gebühren für Studierende aus Drittstaaten als Rückschritt. An Kunst- und Musikhochschulen studierten bis zu 30 Prozent aus dem Nicht-Europäischen-Ausland. Eine "Ungleichbehandlung von Studierenden" könne zu Problemen in der Zusammenarbeit an den Hochschulen führen. Zudem befürchtet die Konferenz, dass das eingenommene Geld nicht bei den Hochschulen bleibe und so Förderprogramme für soziale Härtefälle nicht möglich seien.
Das Landes-Asten-Treffen NRW (Asta: Allgemeiner Studierendenausschuss) begrüßte die Forderung, "ein Verbot von Studiengebühren im Hochschulgesetz festzuschreiben". Bildung sei ein Grundrecht und Gebühren stellten eine zusätzliche finanzielle Hürde dar. Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern behinderten den internationalen Austausch, zumal diese "ohnehin meist ein knappes Budget" hätten. Diese Studierenden blieben häufiger in Deutschland und erwirtschafteten Steuereinnahmen.
Baden-Württemberg erhebt bereits Gebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Ländern. Prof. Dr. Wolfram Ressel von der Landeskonferenz Forschungsuniversitäten Baden-Württemberg erklärte, dass die Studiengebühren insgesamt kein Problem darstellten. International konkurrierten deutsche Hochschulen mit US-Universitäten wie Harvard oder Stanford, die auch Gebühren erhöben. Bei Studierenden aus Entwicklungsländern gebe es allerdings ein Defizit, für das Lösungen gefunden werden müssten. Auch die Regelung, dass nur 20 Prozent der Einnahmen bei den Hochschulen blieben, sei kein Zukunftsmodell.
Benjamin Peschke von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg riet davon ab, dem Entwurf der SPD zu folgen. Die Option, Gebühren erheben zu können, solle im Gesetz offen gehalten werden. Durch Studiengebühren, die sozialverträglich ausgestaltet seien, würden Kürzungen vermieden und langfristige Planungen ermöglicht.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Gesetzentwurf der SPD. Der DGB lehne Studiengebühren in jeder Form ab. Bildung sei ein wichtiger Garant zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. "Es gilt, diese sozialen Barrieren im Zugang zu akademischer Bildung zu reduzieren und nicht neue Hürden zu schaffen", so der DGB.
Der World University Service (WUS) begrüßt den Gesetzesentwurf. Er gewährleiste auch künftig die Attraktivität des Standortes Nordrhein-Westfalen im internationalen Wettbewerb. NRW brauche bildungsstarke Studienbewerberinnen und -bewerber, um für Betriebe und die Forschung qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen.
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Quelle:
Landtag intern 11 - 48. Jahrgang, 22.12.2017, S. 17
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2018
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