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NORDRHEIN-WESTFALEN/2313: Verschleierungsverbot (Li)


Landtag intern 11/2017
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Aus dem Plenum
Verschleierungsverbot


29.11.2017 - Mit Mehrheit hat der Landtag in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum "Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen" (17/522) abgelehnt. Für den Entwurf stimmte die antragstellende AfD-Fraktion. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen lehnten das Gesetz ab. Die AfD-Fraktion hatte den Entwurf damit begründet, dass in "Bereichen, in denen es für das Funktionieren der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unerlässlich" sei, eine Identifikation von Personen möglich sein müsse. Eine Gesichtsverschleierung stehe dem entgegen und müsse daher verboten werden.

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Quelle:
Landtag intern 11 - 48. Jahrgang, 22.12.2017, S. 4
Herausgeber: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
André Kuper, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2018

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